Was ist eine Abofalle und wie funktioniert sie?
Die SMS kommt unerwartet: "Vielen Dank für Ihre Bestellung. Ab sofort werden wöchentlich 4,99 Euro von Ihrem Handykonto abgebucht." Sie haben nichts bestellt, kennen den Anbieter nicht und verstehen nicht, wie das passieren konnte. Willkommen in der Abofalle – einem perfide konstruierten System, das jährlich Tausende ahnungslose Verbraucher trifft.
Abofallen sind systematisch aufgebaute Täuschungsmanöver im Internet. Sie zielen darauf ab, Nutzer zu kostenpflichtigen Abonnements zu verleiten, ohne dass diese den Vertragsschluss oder die damit verbundenen Kosten bewusst wahrnehmen. Die Betreiber nutzen dabei psychologische Tricks, irreführende Gestaltung und technische Raffinessen, um arglose Internetnutzer in die Falle zu locken.
Die typischen Mechanismen hinter Abofallen
Die Methoden der Abofallen-Betreiber sind vielfältig und werden ständig weiterentwickelt. Häufig begegnen Ihnen gefälschte "Schließen"-Buttons in Werbebannern, die statt zum Schließen direkt zu einer kostenpflichtigen Bestellung führen. Auch manipulierte Download-Seiten, die vermeintlich kostenlose Apps oder Programme anbieten, gehören zum Repertoire. Bei der Eingabe persönlicher Daten wird dann unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.
Besonders tückisch sind sogenannte WAP-Billing-Fallen auf Mobilgeräten. Hier genügt manchmal ein einziger Klick auf ein Werbebanner, um ein Abonnement auszulösen. Die Kosten werden dann bequem über die Handyrechnung eingezogen – ohne dass Sie jemals eine bewusste Zahlungsentscheidung getroffen haben. Diese Abrechnung über den Mobilfunkanbieter macht es den Betrügern besonders leicht, da keine Eingabe von Zahlungsdaten erforderlich ist.
Wer besonders gefährdet ist
Grundsätzlich kann jeder in eine Abofalle tappen, doch bestimmte Gruppen sind besonders gefährdet. Kinder und Jugendliche, die noch wenig Erfahrung mit Online-Geschäften haben, klicken oft unbedarft auf auffällige Buttons. Ältere Menschen, die mit der digitalen Welt weniger vertraut sind, erkennen betrügerische Angebote häufig nicht als solche. Aber auch erfahrene Internetnutzer können Opfer werden – etwa wenn sie unter Zeitdruck stehen oder abgelenkt sind.
Die Abofallen-Industrie ist ein lukratives Geschäft. Selbst wenn nur ein Bruchteil der Betroffenen tatsächlich zahlt, summieren sich die Einnahmen auf beträchtliche Summen. Genau deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, um sich effektiv zur Wehr zu setzen.
Rechtslage: Wann ist ein Vertrag wirksam zustande gekommen?
Die entscheidende Frage bei jeder Abofalle lautet: Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Die Antwort ist in den meisten Fällen beruhigend – denn das deutsche Vertragsrecht stellt hohe Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss, die bei typischen Abofallen regelmäßig nicht erfüllt sind.
Für einen wirksamen Vertrag braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen: ein Angebot und eine Annahme. Beide Seiten müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein – insbesondere über den Vertragsgegenstand und den Preis. Genau hier scheitern die meisten Abofallen bereits an den grundlegenden Voraussetzungen des Vertragsrechts.
Die Button-Lösung nach § 312j BGB
Der Gesetzgeber hat 2012 mit der sogenannten "Button-Lösung" auf das Massenphänomen der Abofallen reagiert. Nach § 312j Abs. 3 BGB kommt ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern nur dann zustande, wenn der Unternehmer die Bestellsituation so gestaltet, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Konkret bedeutet das: Der Bestellbutton muss gut lesbar und eindeutig beschriftet sein – etwa mit "zahlungspflichtig bestellen" oder "kaufen". Formulierungen wie "Anmelden", "Weiter" oder "Bestätigen" genügen diesen Anforderungen nicht. Fehlt eine solche eindeutige Beschriftung, kommt schlicht kein Vertrag zustande. Sie schulden dann auch keine Zahlung.
Praxis-Tipp: Button-Beschriftung prüfen
Notieren Sie sich bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung sofort, wie der Button beschriftet war, über den Sie angeblich bestellt haben. War es kein eindeutig als "zahlungspflichtig" gekennzeichneter Button, haben Sie ein starkes Argument gegen die Forderung. Fertigen Sie wenn möglich Screenshots der betreffenden Webseite an.
Informationspflichten des Anbieters
Neben der korrekten Button-Beschriftung treffen den Anbieter weitere umfangreiche Informationspflichten. Vor Abgabe der Bestellung muss er klar und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie gegebenenfalls über die Mindestlaufzeit des Vertrages informieren. Diese Informationen müssen unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise bereitgestellt werden.
Bei Abofallen werden diese Pflichten typischerweise verletzt. Die Kosten sind versteckt, im Kleingedruckten verborgen oder so unauffällig platziert, dass sie praktisch nicht wahrnehmbar sind. Ein Vertrag, der unter Verletzung dieser Informationspflichten geschlossen wurde, ist anfechtbar oder von vornherein unwirksam.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen richtig nutzen
Selbst wenn man unterstellt, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein könnte, steht Verbrauchern bei Online-Geschäften regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, sich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zu lösen – eine wichtige Schutzvorschrift, die bei Abofallen konsequent genutzt werden sollte.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist in §§ 355 ff. BGB geregelt. Es gilt für nahezu alle Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz – also etwa über das Internet – geschlossen werden. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage und beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss zu laufen.
Berechnung und Beginn der Widerrufsfrist
Die korrekte Berechnung der Widerrufsfrist ist entscheidend. Bei einem Abofallen-Vertrag beginnt die 14-Tages-Frist grundsätzlich mit Vertragsschluss. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Hat der Anbieter Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist nicht zu laufen. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Da Abofallen-Betreiber typischerweise keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen, können Sie sich oft auch noch Monate nach dem vermeintlichen Vertragsschluss auf Ihr Widerrufsrecht berufen. Prüfen Sie daher genau, ob Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten haben – sie muss bestimmte Pflichtinhalte enthalten und Ihnen in Textform mitgeteilt worden sein.
Beispiel: Verlängertes Widerrufsrecht bei fehlender Belehrung
Frau M. erhält drei Monate nach einem unbemerkten Klick auf ein Werbebanner eine Mahnung über 120 Euro für ein angebliches Abo. Eine Widerrufsbelehrung hat sie nie erhalten. Da die ordnungsgemäße Belehrung fehlt, kann Frau M. auch nach drei Monaten noch wirksam widerrufen. Die verlängerte Widerrufsfrist schützt sie vor den Folgen der unterlassenen Aufklärung durch den Anbieter.
So erklären Sie den Widerruf richtig
Der Widerruf muss gegenüber dem Anbieter erklärt werden, nicht gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter. Die Erklärung muss eindeutig sein, bedarf aber keiner bestimmten Form. Aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf jedoch stets schriftlich erklären – per Einschreiben mit Rückschein oder zumindest per E-Mail mit Lesebestätigung.
Formulieren Sie klar und unmissverständlich: "Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag über [Bezeichnung der Dienstleistung] vom [Datum, falls bekannt]." Eine Begründung ist nicht erforderlich und sollte auch nicht gegeben werden, um keine Angriffsfläche zu bieten. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Widerrufs und den Versandnachweis sorgfältig auf.
Checkliste: Widerruf bei Abofallen
- Anbieter identifizieren (Name und Adresse aus der Rechnung oder Zahlungsaufforderung)
- Widerrufserklärung schriftlich verfassen mit eindeutiger Formulierung
- Per Einschreiben mit Rückschein versenden
- Kopie des Schreibens und Versandbeleg aufbewahren
- Gleichzeitig Mobilfunkanbieter über den Widerruf informieren
- Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichten lassen
Unwirksame Verträge und Anfechtung wegen Täuschung
Neben dem Widerrufsrecht stehen Ihnen bei Abofallen weitere rechtliche Instrumente zur Verfügung. In vielen Fällen ist der vermeintliche Vertrag bereits von Anfang an unwirksam – oder er kann durch Anfechtung rückwirkend vernichtet werden. Diese Unterscheidung ist wichtig für Ihre Verteidigungsstrategie.
Ein Vertrag kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Bei Abofallen kommen insbesondere die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, das Fehlen einer wirksamen Willenserklärung sowie Verstöße gegen die Button-Lösung in Betracht. Liegt einer dieser Gründe vor, besteht von vornherein keine Zahlungspflicht – Sie müssen nicht einmal aktiv werden, um sich vom Vertrag zu lösen.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB ist ein scharfes Schwert gegen Abofallen-Betreiber. Voraussetzung ist, dass Sie durch eine vorsätzliche Täuschung zum Vertragsschluss veranlasst wurden. Bei typischen Abofallen ist diese Voraussetzung regelmäßig erfüllt: Die bewusste Verschleierung der Kostenpflichtigkeit, irreführende Button-Beschriftungen und versteckte Preisangaben erfüllen den Tatbestand der arglistigen Täuschung.
Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung erklärt werden. Anders als beim Widerruf wirkt sie rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses – der Vertrag gilt dann als von Anfang an nichtig. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzugewähren. Die Anfechtungserklärung sollte wie der Widerruf schriftlich und nachweisbar erfolgen.
Praxis-Tipp: Widerruf und Anfechtung kombinieren
Erklären Sie vorsorglich sowohl den Widerruf als auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Formulieren Sie: "Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an." So sind Sie auf der sicheren Seite, falls eines der beiden Rechte im konkreten Fall nicht greifen sollte.
Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB
Besonders dreiste Abofallen können auch dem Verdikt der Sittenwidrigkeit unterfallen. Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Bei Abofallen kann Sittenwidrigkeit vorliegen, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht oder wenn die Art und Weise des Vertragsschlusses in besonderem Maße verwerflich ist.
Indizien für Sittenwidrigkeit sind überhöhte Preise für wertlose oder minderwertige Leistungen, die systematische Ausnutzung der Unerfahrenheit bestimmter Nutzergruppen sowie das bewusste Ausnutzen einer Überrumpelungssituation. Ein sittenwidriger Vertrag ist nach § 138 BGB nichtig – er entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.
Umgang mit Zahlungsforderungen und Inkasso-Schreiben
Nach dem vermeintlichen Vertragsschluss folgen meist schnell Zahlungsaufforderungen – zunächst vom Anbieter selbst, später oft von Inkasso-Unternehmen. Diese Schreiben sind häufig einschüchternd formuliert und drohen mit Gerichtsverfahren, Schufa-Einträgen oder Pfändungen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern – die Drohkulisse ist meist größer als die tatsächliche rechtliche Gefahr.
Der erste und wichtigste Grundsatz: Zahlen Sie nicht vorschnell. Eine einmal geleistete Zahlung zurückzufordern ist erheblich aufwendiger als eine unberechtigte Forderung von vornherein abzuwehren. Prüfen Sie jede Forderung sorgfältig und reagieren Sie besonnen, aber konsequent.
So prüfen Sie Inkasso-Schreiben richtig
Inkasso-Unternehmen haben keine besonderen Befugnisse gegenüber normalen Gläubigern. Sie können weder pfänden noch Schufa-Einträge veranlassen, ohne dass zuvor ein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat. Die oft dramatisch formulierten Drohungen sind rechtlich meist nicht haltbar. Ein seriöses Inkasso-Unternehmen muss Ihnen auf Anfrage den Vertragsschluss nachweisen können – fordern Sie diese Nachweise an.
Prüfen Sie, ob das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Nur registrierte Inkassounternehmen dürfen Forderungen einziehen. Die Registrierung können Sie online beim Bundesamt für Justiz überprüfen. Ist das Unternehmen nicht registriert, ist bereits die Inkassotätigkeit selbst rechtswidrig.
Beispiel: Erfolgreiche Abwehr einer Inkasso-Forderung
Herr K. erhält ein Inkasso-Schreiben über 180 Euro für ein angebliches Streaming-Abo. Das Schreiben droht mit Klage und Schufa-Eintrag. Herr K. fordert schriftlich einen Nachweis des Vertragsschlusses an und weist die Forderung unter Hinweis auf die fehlende Button-Lösung zurück. Nach zwei weiteren Mahnungen, die er ebenfalls schriftlich zurückweist, stellt das Inkasso-Unternehmen die Forderung ein – es war nie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Richtig reagieren auf Mahnungen
Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen nicht, sondern reagieren Sie schriftlich. Widersprechen Sie der Forderung und begründen Sie Ihren Widerspruch kurz – etwa mit dem Hinweis auf die fehlende Button-Lösung, den erklärten Widerruf oder die Anfechtung wegen Täuschung. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Ihrer Antworten auf.
Setzen Sie dem Anbieter eine angemessene Frist zur Stellungnahme und kündigen Sie an, bei weiteren unberechtigten Forderungen rechtliche Schritte zu prüfen. Oft reicht ein einziger gut formulierter Widerspruch, um die Angelegenheit zu beenden. Unseriöse Anbieter scheuen den Gang vor Gericht, weil sie wissen, dass ihre Geschäftspraktiken einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.
Rückforderung bereits gezahlter Beträge
Haben Sie aus Verunsicherung oder Unkenntnis bereits gezahlt, ist noch nicht alles verloren. Gezahlte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Der Anspruch ergibt sich aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB – der Anbieter hat etwas erhalten, was ihm rechtlich nicht zusteht.
Die Rückforderung setzt voraus, dass der Vertrag unwirksam war, wirksam angefochten oder widerrufen wurde. War der Vertrag von Anfang an nichtig – etwa wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung oder wegen Sittenwidrigkeit – besteht der Rückforderungsanspruch unmittelbar. Bei Widerruf oder Anfechtung entsteht er mit Wirksamwerden der jeweiligen Erklärung.
So setzen Sie Ihre Rückforderung durch
Fordern Sie den Anbieter schriftlich zur Rückzahlung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist von etwa 14 Tagen und kündigen Sie an, nach fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Fügen Sie Nachweise über Ihre Zahlung bei – etwa Kontoauszüge oder die Handyrechnung, auf der die Abbuchung erscheint.
Bei Zahlungen über die Handyrechnung können Sie sich auch an Ihren Mobilfunkanbieter wenden. Dieser ist zwar nicht der Vertragspartner des Abo-Vertrages, aber er hat die Zahlung weitergeleitet. Einige Mobilfunkanbieter zeigen sich kulant und erstatten Beträge aus offensichtlich betrügerischen Abofallen freiwillig zurück – insbesondere wenn Sie gleichzeitig eine Drittanbietersperre einrichten lassen.
Verjährungsfristen beachten
Der Rückforderungsanspruch verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Warten Sie also nicht zu lange mit der Geltendmachung Ihres Anspruchs.
Bei mehreren Zahlungen – etwa bei einem über längere Zeit laufenden Abo – beginnt die Verjährung für jede einzelne Zahlung gesondert. Ältere Zahlungen können daher bereits verjährt sein, während jüngere noch zurückgefordert werden können. Dokumentieren Sie alle Zahlungen mit Datum und Höhe, um den Überblick zu behalten.
Beweise sammeln und Sachverhalt richtig dokumentieren
Eine lückenlose Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Abwehr unberechtigter Forderungen. Je besser Sie den Sachverhalt belegen können, desto stärker ist Ihre Position – sowohl im außergerichtlichen Schriftverkehr als auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren.
Beginnen Sie mit der Dokumentation sofort, wenn Sie von der vermeintlichen Abofalle erfahren. Digitale Spuren verschwinden schnell – Webseiten werden geändert oder gelöscht, E-Mails gehen verloren. Sichern Sie alles, was Sie bekommen können, und tun Sie dies zeitnah.
Die wichtigsten Beweismittel sichern
Screenshots der betreffenden Webseite sind Gold wert. Versuchen Sie, die Seite zu finden, auf der Sie angeblich bestellt haben, und dokumentieren Sie die Gestaltung, insbesondere die Button-Beschriftung und die Platzierung von Preisangaben. Nutzen Sie die Screenshot-Funktion Ihres Geräts und speichern Sie die Bilder an mehreren Orten.
Sichern Sie alle erhaltenen E-Mails und SMS im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Vertrag. Dazu gehören Bestellbestätigungen, Willkommens-Mails, Rechnungen und Mahnungen. Auch das Fehlen bestimmter Unterlagen – etwa einer Widerrufsbelehrung – kann ein wichtiges Beweismittel sein. Erstellen Sie eine chronologische Übersicht aller Ereignisse und Kommunikationen.
Checkliste: Beweissicherung bei Abofallen
- Screenshots der Webseite anfertigen (besonders Button und Preisangaben)
- Alle E-Mails und SMS sichern und ausdrucken
- Handyrechnungen mit den Abbuchungen aufbewahren
- Chronologische Auflistung aller Ereignisse erstellen
- Eigene Schreiben (Widerruf, Anfechtung) mit Versandnachweisen dokumentieren
- Zeugen notieren, die möglicherweise etwas beobachtet haben
Dokumentation systematisch ordnen
Legen Sie einen Ordner an – physisch oder digital – in dem Sie alle relevanten Unterlagen sammeln. Ordnen Sie die Dokumente chronologisch und versehen Sie sie mit einem kurzen Vermerk, was das jeweilige Dokument zeigt. Diese Struktur hilft Ihnen, jederzeit den Überblick zu behalten und bei Bedarf schnell die richtigen Unterlagen zu finden.
Notieren Sie auch Ihre eigenen Erinnerungen an den Vorfall: Wann haben Sie die betreffende Webseite besucht? Was haben Sie dort getan? Worauf haben Sie geklickt? Was haben Sie wahrgenommen – und was nicht? Diese zeitnahen Aufzeichnungen können später wichtig werden, wenn die Erinnerung verblasst ist.
Prävention: So schützen Sie sich vor Abofallen
Die beste Verteidigung gegen Abofallen ist, gar nicht erst hineinzutappen. Mit einigen einfachen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko erheblich reduzieren. Besonders wichtig sind technische Schutzmaßnahmen, ein bewusster Umgang mit Online-Angeboten und ein gesundes Maß an Skepsis.
Die effektivste Präventionsmaßnahme ist die Einrichtung einer Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Diese verhindert, dass Dritte Beträge über Ihre Handyrechnung abrechnen können. Die Sperre ist kostenlos und kann jederzeit telefonisch, per E-Mail oder im Kundencenter eingerichtet werden. Damit trocknen Sie die wichtigste Einnahmequelle der Abofallen-Betreiber aus.
Die Drittanbietersperre als wichtigster Schutz
Seit 2020 sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, auf Wunsch eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten. Sie können wählen, ob Sie alle Drittanbieterleistungen sperren lassen möchten oder nur bestimmte Kategorien. Eine vollständige Sperre bietet den besten Schutz, kann aber auch erwünschte Dienste blockieren – etwa das Bezahlen von Parktickets per Handy.
Rufen Sie die Hotline Ihres Mobilfunkanbieters an oder nutzen Sie das Online-Kundencenter, um die Sperre einzurichten. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten. Wenn Sie bereits Opfer einer Abofalle geworden sind, sollten Sie die Sperre unbedingt einrichten, um künftige Abbuchungen zu verhindern.
Praxis-Tipp: Drittanbietersperre sofort einrichten
Warten Sie nicht, bis Sie in eine Abofalle tappen. Richten Sie noch heute eine Drittanbietersperre ein. Der Anruf bei der Kundenhotline dauert keine fünf Minuten, schützt Sie aber dauerhaft vor der häufigsten Form von Abofallen. Die Sperre können Sie jederzeit aufheben, falls Sie einen seriösen Dienst nutzen möchten.
Vorsichtiger Umgang mit Online-Angeboten
Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Kostenlose Gewinnspiele, vermeintliche Gratisproben oder "exklusive" Downloads sind häufige Lockmittel für Abofallen. Lesen Sie vor jedem Klick aufmerksam, was Sie erwartet – auch wenn die Gestaltung Sie zur Eile drängt.
Achten Sie besonders auf die Beschriftung von Buttons. Steht dort "Anmelden", "Weiter" oder "Bestätigen" statt einer eindeutigen Zahlungsaufforderung, sollten Sie vorsichtig sein. Seriöse Anbieter kennzeichnen kostenpflichtige Bestellungen eindeutig. Prüfen Sie auch, ob Preisangaben klar und unübersehbar platziert sind – versteckte Kosten sind ein typisches Warnsignal.
Kinder sollten nur unter Aufsicht im Internet surfen und keine Apps ohne Erlaubnis installieren. Richten Sie auf Geräten, die von Kindern genutzt werden, entsprechende Jugendschutzeinstellungen ein. Auch für ältere Familienmitglieder, die weniger internetaffin sind, kann eine Drittanbietersperre sinnvoll sein.
