Was ist Betrug bei Kleinanzeigen rechtlich?
Das Smartphone vibriert, die erhoffte Nachricht ist da: "Artikel wurde versendet, hier ist die Sendungsnummer." Doch Tage vergehen, Wochen vergehen – nichts kommt an. Die Sendungsnummer führt ins Leere, der Verkäufer antwortet nicht mehr, das Geld ist weg. Was viele als unglücklichen Einzelfall abtun, ist in Wahrheit ein handfester Straftatbestand: Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuches.
Der Gesetzgeber definiert Betrug als die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Täuschung. Bei Kleinanzeigen bedeutet das konkret: Jemand spiegelt Ihnen eine Ware vor, die er nie liefern wird, oder kassiert Geld für Produkte, die gar nicht existieren. Die Täuschungshandlung ist dabei das zentrale Element – ob durch gefälschte Produktbilder, erfundene Beschreibungen oder vorgetäuschte Identitäten.
Für die Strafbarkeit müssen vier Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: Eine Täuschung über Tatsachen, die beim Opfer einen Irrtum erregt, der wiederum zu einer Vermögensverfügung führt, die einen Vermögensschaden verursacht. Bei Kleinanzeigen-Betrug ist diese Kette regelmäßig erfüllt. Der Täter täuscht über die Lieferbereitschaft, das Opfer glaubt an einen seriösen Verkäufer, überweist daraufhin Geld und erleidet einen finanziellen Schaden.
Der Strafrahmen nach § 263 StGB
Das Strafmaß für Betrug bewegt sich in einem weiten Rahmen. Grundsätzlich droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen. Ein besonders schwerer Fall liegt etwa vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, also den Betrug als regelmäßige Einnahmequelle nutzt.
Für Kleinanzeigen-Betrüger bedeutet gewerbsmäßiges Handeln: Wer wiederholt gefälschte Anzeigen schaltet und systematisch Käufer prellt, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen. Die Gerichte berücksichtigen dabei die Anzahl der Opfer, die Gesamtschadenshöhe und die kriminelle Energie des Täters. Auch der Versuch des Betrugs ist strafbar – selbst wenn das Opfer den Betrug rechtzeitig erkennt und kein Geld überweist.
Abgrenzung zwischen Zivilrecht und Strafrecht
Nicht jede geplatzte Transaktion auf Kleinanzeigen ist automatisch ein Betrug. Wer eine Ware verkauft, die sich später als mangelhaft herausstellt, begeht in der Regel keinen Betrug, sondern verletzt zivilrechtliche Gewährleistungspflichten. Die Grenze verläuft bei der Absicht: Hatte der Verkäufer von Anfang an vor, nicht zu liefern oder wissentlich defekte Ware zu versenden, liegt Betrug vor.
Zivilrechtlich bestehen unabhängig vom Strafrecht Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und gegebenenfalls Schadensersatz. Diese Ansprüche können Sie auch dann geltend machen, wenn die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellt. Beide Rechtswege – der strafrechtliche und der zivilrechtliche – laufen parallel und unabhängig voneinander.
Die häufigsten Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen
Die Kreativität der Betrüger kennt kaum Grenzen, doch bestimmte Maschen haben sich als besonders "erfolgreich" erwiesen und tauchen immer wieder auf. Das Wissen um diese Vorgehensweisen ist der erste Schritt zum Selbstschutz. Die Methoden reichen von simplen Vorkasse-Tricks bis hin zu ausgeklügelten Konstruktionen, die selbst erfahrene Online-Käufer täuschen können.
Betrüger nutzen systematisch die Vertrauensseligkeit und den Zeitdruck, unter dem viele Käufer stehen. Ein attraktives Angebot, das schnell vergriffen sein könnte, lässt Vorsichtsmaßnahmen in den Hintergrund treten. Genau diese psychologischen Mechanismen machen sich die Täter zunutze.
Der klassische Vorkasse-Betrug
Die simpelste und dennoch häufigste Masche: Der Betrüger bietet eine Ware zu einem attraktiven Preis an, verlangt Vorkasse per Überweisung und verschwindet nach Geldeingang spurlos. Das Konto gehört oft einem ahnungslosen Dritten, dessen Identität gestohlen wurde, oder es handelt sich um ein im Ausland eröffnetes Konto, das kurz nach der Transaktion aufgelöst wird.
Die Täter locken mit besonders günstigen Preisen oder seltenen Artikeln. Gerade bei gefragten Elektronikprodukten, Konzertkarten oder Markenkleidung funktioniert diese Masche erschreckend gut. Der Käufer überweist, wartet auf die Lieferung – und erhält nichts. Rückfragen werden zunächst mit Ausreden beantwortet, später bricht der Kontakt vollständig ab.
Der Dreiecksbetrug – besonders perfide
Diese Variante ist komplexer und für Opfer schwer zu durchschauen. Der Betrüger schaltet eine Anzeige für einen Artikel, den er nicht besitzt. Wenn sich ein Käufer meldet, sucht der Betrüger auf einer anderen Plattform denselben Artikel und bestellt ihn dort – mit der Lieferadresse des Käufers. Dem ursprünglichen Verkäufer gibt er die Bankverbindung seines ersten Opfers.
Das Ergebnis: Der echte Verkäufer liefert die Ware an den Käufer. Dieser überweist das Geld jedoch an den Betrüger. Der echte Verkäufer erhält sein Geld vom ahnungslosen Käufer – aber auf das Konto des Betrügers. Am Ende haben zwei Parteien einen Schaden, während der Betrüger das Geld kassiert hat, ohne je eine Ware besessen zu haben.
Beispiel: Dreiecksbetrug mit Smartphone
Herr M. findet ein iPhone für 400 Euro auf Kleinanzeigen. Der Verkäufer wirkt seriös, hat positive Bewertungen (die gefälscht waren). Herr M. überweist das Geld. Tatsächlich hatte der Betrüger dasselbe iPhone bei einem anderen Verkäufer für 450 Euro bestellt – mit der Adresse von Herrn M. Der echte Verkäufer verschickt das Gerät, Herr M. freut sich über die Lieferung. Wochen später meldet sich der echte Verkäufer: Er hat nie Geld erhalten. Die Überweisung ging an ein Konto des Betrügers. Nun fordern beide Parteien ihr Geld – vom jeweils anderen.
Gefälschte Zahlungsbestätigungen
Diese Masche richtet sich gegen Verkäufer. Der vermeintliche Käufer sendet eine gefälschte Überweisungsbestätigung oder einen manipulierten PayPal-Screenshot. Der Verkäufer versendet die Ware in dem Glauben, das Geld sei bereits unterwegs – doch die Zahlung erfolgte nie. Besonders gefährlich sind professionell gefälschte E-Mails, die angeblich von PayPal oder der Bank stammen und eine Zahlung bestätigen.
Die Fälschungen werden immer ausgefeilter. Täter kopieren Logos, verwenden ähnliche E-Mail-Adressen und ahmen den Schreibstil offizieller Mitteilungen nach. Ohne genaue Prüfung des tatsächlichen Kontostands oder der Transaktionshistorie ist die Fälschung kaum zu erkennen.
Praxis-Tipp: Zahlungseingänge immer selbst prüfen
Verlassen Sie sich niemals auf Screenshots oder E-Mails des Käufers als Zahlungsnachweis. Loggen Sie sich immer direkt in Ihr Bankkonto oder Ihren PayPal-Account ein und überprüfen Sie dort den tatsächlichen Geldeingang. Versenden Sie Ware grundsätzlich erst, wenn das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist – nicht wenn es angeblich "unterwegs" ist.
Identitäts- und Account-Betrug
Betrüger übernehmen bestehende Accounts mit guten Bewertungen oder erstellen Profile mit gestohlenen Identitäten. Ein Account mit positiver Verkaufshistorie wirkt vertrauenswürdig – genau das nutzen Täter aus. Sie hacken sich in fremde Konten oder kaufen Zugangsdaten im Darknet. Das eigentliche Opfer bemerkt oft erst spät, dass unter seinem Namen betrogen wurde.
Auch die Nutzung gestohlener Ausweiskopien für die Verifizierung ist verbreitet. Die Täter erscheinen dadurch als echte, identifizierte Nutzer, während die wahre Person von alldem nichts weiß. Für die Strafverfolgung erschwert dies die Ermittlung der tatsächlichen Täter erheblich.
Präventive Schutzmaßnahmen für Käufer und Verkäufer
Der beste Schutz vor Kleinanzeigen-Betrug ist Prävention. Wer die richtigen Vorsichtsmaßnahmen trifft, kann das Risiko eines Betrugs drastisch reduzieren. Dabei gelten für Käufer und Verkäufer unterschiedliche Schwerpunkte, denn beide Seiten können Opfer werden – nur auf verschiedene Weise.
Die wichtigste Grundregel lautet: Skepsis ist kein Misstrauen, sondern gesunder Menschenverstand. Seriöse Geschäftspartner verstehen, wenn Sie auf sichere Zahlungsmethoden bestehen oder Fragen stellen. Wer auf Druck reagiert oder ausweicht, hat möglicherweise etwas zu verbergen.
Sichere Zahlungsmethoden wählen
Die Wahl der Zahlungsmethode entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg eines Betrugs. Klassische Banküberweisungen sind für Käufer riskant, da das Geld nach Absendung kaum zurückzuholen ist. PayPal mit aktiviertem Käuferschutz bietet deutlich mehr Sicherheit – aber nur bei Zahlungen über "Waren und Dienstleistungen", nicht bei "Freunde und Familie".
Die sicherste Variante bleibt die persönliche Übergabe mit Barzahlung. Dabei können Sie die Ware vor der Bezahlung prüfen und haben direkten Kontakt zum Verkäufer. Die von Kleinanzeigen angebotene "Sicher bezahlen"-Funktion bietet ebenfalls Schutz, da das Geld erst nach Erhalt und Prüfung der Ware freigegeben wird. Treuhand-Services erfüllen denselben Zweck.
Checkliste: Sichere Bezahlung bei Kleinanzeigen
- Nutzen Sie die "Sicher bezahlen"-Funktion der Plattform wenn verfügbar
- Bei PayPal immer "Waren und Dienstleistungen" wählen, nie "Freunde"
- Keine Vorauszahlung an unbekannte Privatpersonen per Überweisung
- Bei höherwertigen Artikeln persönliche Abholung bevorzugen
- Keine Zahlung über Western Union, Paysafecard oder Kryptowährungen
- Kontoinhaber und Verkäufername abgleichen vor Überweisung
Das Verkäuferprofil gründlich prüfen
Vor jeder Transaktion lohnt ein genauer Blick auf das Profil des Geschäftspartners. Wie lange existiert das Konto? Gibt es Bewertungen, und wirken diese authentisch? Ein neu erstelltes Konto ohne Bewertungen ist nicht automatisch verdächtig, sollte aber zu erhöhter Vorsicht mahnen. Achten Sie auf die Art der bisherigen Anzeigen – passen sie zum aktuellen Angebot?
Bewertungen können gefälscht sein, daher sollten Sie diese kritisch lesen. Viele ähnlich formulierte Bewertungen in kurzer Zeit deuten auf Manipulation hin. Prüfen Sie auch, ob der Verkäufer auf Nachfragen eingeht und konkrete Informationen zum Produkt liefern kann. Ausweichende Antworten oder übertriebener Zeitdruck sind Alarmsignale.
Spezielle Schutzmaßnahmen für Verkäufer
Als Verkäufer sind Sie vor allem durch gefälschte Zahlungsbestätigungen und den Dreiecksbetrug gefährdet. Versenden Sie Ware grundsätzlich erst nach tatsächlichem Zahlungseingang auf Ihrem Konto – niemals aufgrund von Screenshots oder angeblichen Überweisungsbelegen. Nutzen Sie für den Versand nachverfolgbare Dienste mit Sendungsverfolgung und idealerweise Unterschrift bei Zustellung.
Dokumentieren Sie den Zustand der Ware vor dem Versand durch Fotos und filmen Sie das Verpacken. Bei hochpreisigen Artikeln ist eine Transportversicherung sinnvoll. Seien Sie misstrauisch bei Käufern, die ungewöhnliche Zahlungswege vorschlagen oder auf schnelle Abwicklung drängen, bevor Sie den Geldeingang verifizieren konnten.
Warnsignale für Betrug rechtzeitig erkennen
Betrüger hinterlassen fast immer Spuren – man muss nur wissen, worauf man achten sollte. Bestimmte Muster und Verhaltensweisen wiederholen sich, weil sie für die Täter funktionieren. Wer diese Warnsignale kennt, kann viele Betrugsversuche bereits im Ansatz erkennen und abwehren.
Das Bauchgefühl ist dabei ein unterschätzter Ratgeber. Wenn sich etwas "falsch anfühlt", gibt es meist einen Grund dafür. Nehmen Sie sich die Zeit, diesem Gefühl nachzugehen, statt es zu ignorieren, weil das Angebot so verlockend erscheint.
Verdächtige Angebote identifizieren
Ein Preis weit unter dem Marktwert ist das offensichtlichste Warnsignal. Niemand verschenkt hochwertige Elektronik oder Markenprodukte – wenn ein Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Betrüger locken bewusst mit Schnäppchenpreisen, weil sie wissen, dass die Aussicht auf ein Schnäppchen das kritische Denken ausschaltet.
Achten Sie auch auf die Qualität der Anzeige. Professionelle Produktfotos, die offensichtlich aus dem Internet stammen, deuten auf Fake-Anzeigen hin. Eine umgekehrte Bildersuche über Google oder TinEye kann solche Fälle aufdecken. Fehlende oder unpräzise Produktbeschreibungen, die keine individuellen Details enthalten, sind ebenfalls verdächtig.
Praxis-Tipp: Produktbilder auf Echtheit prüfen
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Produktbild und wählen Sie "Bildersuche" oder laden Sie das Bild bei images.google.com hoch. Taucht dasselbe Foto auf anderen Websites oder Verkaufsplattformen auf, handelt es sich wahrscheinlich um ein gestohlenes Bild. Bitten Sie den Verkäufer um ein aktuelles Foto mit einem handgeschriebenen Zettel, auf dem Datum und Ihr Name stehen.
Verdächtiges Kommunikationsverhalten
Die Art der Kommunikation verrät viel über die Seriosität des Gegenübers. Betrüger drängen oft auf schnelle Entscheidungen und bauen künstlichen Zeitdruck auf. Aussagen wie "Noch zwei andere Interessenten warten" oder "Muss heute noch raus" sollen Sie zu übereilten Handlungen verleiten. Seriöse Verkäufer haben Verständnis für Bedenkzeit.
Auch die Sprache gibt Hinweise. Auffallend schlechtes Deutsch, das auf automatische Übersetzungen hindeutet, kann auf ausländische Betrügerbanden hindeuten. Unpersönliche, standardisierte Antworten ohne Bezug auf Ihre konkreten Fragen deuten auf Copy-Paste-Nachrichten hin, die an viele potenzielle Opfer gleichzeitig gehen. Weigert sich der Verkäufer, telefonisch erreichbar zu sein oder seine Adresse zu nennen, ist Vorsicht geboten.
Ungewöhnliche Forderungen und Zahlungswege
Betrüger bevorzugen Zahlungsmethoden, die keine Rückbuchung ermöglichen. Wenn jemand auf Western Union, MoneyGram, Paysafecards oder Kryptowährungen besteht, sollten sämtliche Alarmglocken schrillen. Diese Zahlungswege sind für legitime Privatverkäufe völlig unüblich und dienen fast ausschließlich der Verschleierung krimineller Aktivitäten.
Auch das Bestehen auf PayPal "Freunde und Familie" ist ein deutliches Warnsignal, da diese Option keinen Käuferschutz bietet. Gleiches gilt für die Bitte, die Kommunikation von der Plattform auf WhatsApp oder E-Mail zu verlagern – damit entgehen die Nachrichten der Dokumentation durch den Plattformbetreiber und können später nicht mehr nachvollzogen werden.
Sofortmaßnahmen wenn der Betrug bereits passiert ist
Der schlimmste Fall ist eingetreten: Das Geld ist überwiesen, die Ware kommt nicht, der Verkäufer ist verschwunden. Jetzt zählt schnelles Handeln. Die ersten Stunden und Tage nach Erkennen des Betrugs sind entscheidend – sowohl für die Chance, das Geld zurückzubekommen, als auch für die spätere Strafverfolgung.
Bleiben Sie trotz des Schocks handlungsfähig. Panik oder Scham sind verständlich, helfen aber nicht weiter. Konzentrieren Sie sich auf die konkreten Schritte, die jetzt notwendig sind. Je strukturierter Sie vorgehen, desto besser stehen Ihre Chancen.
Zahlung stoppen oder zurückholen
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Bei Überweisungen besteht ein kurzes Zeitfenster, in dem eine Rückholung möglich ist – in der Regel bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto. Manche Banken können Überweisungen auch noch am selben Tag stoppen, wenn Sie schnell genug handeln. Rufen Sie die Notfall-Hotline an und schildern Sie den Sachverhalt.
Bei PayPal eröffnen Sie umgehend einen Konflikt im Resolution Center. Wählen Sie "Ich habe einen Artikel nicht erhalten" und dokumentieren Sie den Fall ausführlich. Bei Kreditkartenzahlungen können Sie ein Chargeback-Verfahren einleiten, indem Sie Ihre Kreditkartengesellschaft über den Betrug informieren. Diese Verfahren haben Fristen – handeln Sie daher innerhalb von 24 Stunden.
Beweise sofort sichern
Bevor Anzeigen gelöscht werden oder Accounts verschwinden: Sichern Sie alle Beweise. Fertigen Sie Screenshots der Anzeige, des Verkäuferprofils und sämtlicher Nachrichten an. Speichern Sie E-Mails als PDF oder drucken Sie sie aus. Notieren Sie alle Ihnen bekannten Daten des Betrügers: Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Benutzername.
Dokumentieren Sie auch den zeitlichen Ablauf: Wann haben Sie die Anzeige gesehen? Wann erfolgte die erste Kontaktaufnahme? Wann wurde überwiesen? Wann brach der Kontakt ab? Diese Timeline ist für Polizei und Staatsanwaltschaft wichtig. Sichern Sie auch Ihre eigenen Überweisungsbelege und Kontoauszüge.
Meldung an die Plattform
Melden Sie den Betrug unverzüglich bei Kleinanzeigen. Nutzen Sie die Meldefunktion im Profil des Betrügers und beschreiben Sie den Vorfall. Die Plattform kann das Konto sperren und so weitere Opfer verhindern. Außerdem kooperieren die Betreiber mit Strafverfolgungsbehörden und können Daten herausgeben, die für die Ermittlungen relevant sind.
Die Meldung an die Plattform ersetzt keine Strafanzeige bei der Polizei, ist aber eine wichtige Ergänzung. Bewahren Sie die Bestätigung Ihrer Meldung auf. In manchen Fällen bieten Plattformen auch einen Käuferschutz oder unterstützen bei der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer – nutzen Sie diese Möglichkeiten.
Strafanzeige stellen – Ablauf und erforderliche Unterlagen
Die Strafanzeige ist der formale Startschuss für die strafrechtliche Verfolgung des Betrügers. Sie können sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten oder bei der Staatsanwaltschaft direkt. In den meisten Bundesländern ist auch eine Online-Anzeige über die Internetwache der Polizei möglich – das spart Zeit und ermöglicht eine strukturierte Darstellung.
Eine Strafanzeige ist kostenlos und kann von jedem erstattet werden. Sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft zur Prüfung, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bei Betrug handelt es sich um ein Offizialdelikt, das heißt: Sobald die Behörden Kenntnis erlangen, müssen sie tätig werden – unabhängig davon, ob das Opfer die Verfolgung wünscht.
Online-Anzeige richtig erstatten
Die Online-Anzeige über die Internetwache ist bei Kleinanzeigen-Betrug besonders praktisch, da Sie alle digitalen Beweise direkt hochladen können. Jedes Bundesland betreibt eine eigene Internetwache – suchen Sie nach "Online-Anzeige" plus Ihrem Bundesland. Der Vorgang dauert etwa 15 bis 30 Minuten.
Schildern Sie den Sachverhalt chronologisch und präzise. Vermeiden Sie emotionale Wertungen und konzentrieren Sie sich auf Fakten: Wer, was, wann, wie, welcher Schaden. Laden Sie alle Screenshots und Dokumente hoch. Nach Absenden erhalten Sie ein Aktenzeichen, das Sie für spätere Nachfragen aufbewahren sollten.
Checkliste: Unterlagen für die Strafanzeige
- Screenshots der Anzeige mit Titel, Preis, Beschreibung und Bildern
- Vollständiger Chatverlauf bzw. alle Nachrichten als Screenshot oder Export
- Überweisungsbeleg oder Kontoauszug mit der Zahlung
- Alle bekannten Daten des Täters (Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer)
- Screenshots des Nutzerprofils mit Bewertungen und Mitgliedsdauer
- E-Mails, falls Kommunikation außerhalb der Plattform stattfand
- Chronologische Darstellung des Ablaufs mit Daten und Uhrzeiten
Was passiert nach der Anzeige?
Nach Ihrer Anzeige prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Bei Kleinanzeigen-Betrug ist dies in der Regel der Fall. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, und die Polizei nimmt die Arbeit auf. Sie können als Zeuge vernommen werden und erhalten auf Antrag Informationen über den Verfahrensstand.
Die Ermittlungsdauer variiert erheblich. Einfache Fälle mit identifizierbarem Täter können schnell abgeschlossen werden. Bei professionellen Betrügern, die über mehrere Accounts und Länder agieren, dauern die Ermittlungen länger. In manchen Fällen wird das Verfahren eingestellt, etwa wenn der Täter nicht ermittelt werden kann oder sich im Ausland befindet.
Verjährungsfristen beachten
Betrug nach § 263 StGB verjährt nach fünf Jahren. Diese Frist beginnt mit Beendigung der Tat, also in der Regel mit dem Eintritt des Vermögensschadens. Sie haben also grundsätzlich ausreichend Zeit für eine Anzeige – dennoch sollten Sie nicht zögern. Je frischer die Tat, desto besser die Beweislage und die Erfolgsaussichten der Ermittlungen.
Bestimmte Handlungen können die Verjährung unterbrechen, etwa die erste Vernehmung des Beschuldigten oder die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Für Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz gelten andere Verjährungsfristen – diese betragen regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Zivilrechtliche Ansprüche und Schadensersatz
Neben der Strafverfolgung haben Betrugsopfer zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter. Diese bestehen unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, können Sie Ihren Schaden zivilrechtlich geltend machen – vorausgesetzt, Sie kennen den Täter und dieser ist zahlungsfähig.
Die zivilrechtlichen Ansprüche ergeben sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen: Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder vertragliche Ansprüche auf Rückabwicklung. In der Praxis ist die Durchsetzung oft schwierig, wenn der Täter vermögenslos ist oder im Ausland sitzt.
Rechtliche Grundlagen der Ansprüche
Der wichtigste Anspruch ergibt sich aus § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB: Wer gegen ein Schutzgesetz verstößt – und der Betrugsparagraf ist ein solches – haftet auf Schadensersatz. Dieser Anspruch umfasst den gesamten Vermögensschaden, also den überwiesenen Kaufpreis plus etwaige weitere Kosten wie Überweisungsgebühren.
Daneben besteht ein Anspruch aus § 812 BGB: Der Betrüger hat Ihr Geld ohne rechtlichen Grund erlangt und muss es herausgeben. Praktisch relevanter ist oft § 826 BGB, der Schadensersatz bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gewährt. Bei Betrug sind alle diese Voraussetzungen regelmäßig erfüllt.
Beispiel: Erfolgreiche zivilrechtliche Durchsetzung
Frau K. wurde um 800 Euro betrogen. Die Strafanzeige führte zur Ermittlung des Täters, das Strafverfahren wurde jedoch wegen geringer Schuld eingestellt. Mit den Ermittlungsergebnissen – Name und Adresse des Täters – konnte Frau K. einen Mahnbescheid beantragen. Der Täter widersprach nicht, der Mahnbescheid wurde rechtskräftig. Mit dem Vollstreckungsbescheid ließ sie das Konto des Täters pfänden und erhielt ihr Geld plus Kosten zurück.
Mahnverfahren und Klage
Der einfachste Weg zur Durchsetzung ist das gerichtliche Mahnverfahren. Es ist kostengünstig und kann online über mahngerichte.de beantragt werden. Sie benötigen dafür Namen und Adresse des Schuldners sowie die genaue Forderungshöhe. Der Mahnbescheid wird dem Täter zugestellt; widerspricht er nicht innerhalb von zwei Wochen, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Legt der Täter Widerspruch ein, geht das Verfahren in einen normalen Zivilprozess über. Dann müssen Sie den Betrug beweisen – hier helfen Ihre gesicherten Unterlagen und gegebenenfalls Erkenntnisse aus dem Strafverfahren. Bei Forderungen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig; ein Anwaltszwang besteht dort nicht.
Das Adhäsionsverfahren – Schadenersatz im Strafprozess
Eine elegante Möglichkeit bietet das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO. Dabei machen Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend. Das Strafgericht entscheidet dann nicht nur über die Bestrafung des Täters, sondern auch über Ihren Schadensersatzanspruch. Sie sparen sich damit ein separates Zivilverfahren.
Der Antrag auf Adhäsion muss schriftlich bei Gericht eingereicht werden, spätestens bis zum Beginn der Hauptverhandlung. Wird der Täter verurteilt, kann das Gericht ihm auch die Zahlung des Schadensersatzes auferlegen. Lehnt das Strafgericht die Adhäsionsentscheidung ab – was in der Praxis leider häufig vorkommt – steht Ihnen der Zivilrechtsweg weiterhin offen.
Beweissicherung und Dokumentation für das Verfahren
Die Qualität Ihrer Beweissicherung entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg – sowohl im Strafverfahren als auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen. Digitale Kommunikation ist flüchtig: Accounts werden gelöscht, Nachrichten verschwinden, Websites gehen offline. Was Sie nicht gesichert haben, ist später möglicherweise nicht mehr verfügbar.
Gehen Sie bei der Dokumentation systematisch vor. Erfassen Sie alle relevanten Informationen und speichern Sie sie an mehreren Orten – lokal auf Ihrem Computer, in der Cloud und ausgedruckt. So sind die Beweise auch bei technischen Problemen nicht verloren.
Screenshots rechtssicher erstellen
Ein Screenshot ist vor Gericht nur dann ein starkes Beweismittel, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt. Achten Sie darauf, dass die URL-Leiste sichtbar ist – so ist erkennbar, von welcher Seite der Screenshot stammt. Datum und Uhrzeit sollten ebenfalls sichtbar sein, etwa in der Taskleiste des Computers.
Fertigen Sie Screenshots von der gesamten Seite an, nicht nur von Ausschnitten. Scrollende Screenshots oder mehrere Aufnahmen, die den vollständigen Inhalt zeigen, sind aussagekräftiger als fragmentarische Ausschnitte. Benennen Sie die Dateien systematisch, etwa mit Datum und Inhaltsbeschreibung: "2024-03-15_Chatverlauf_Verkäufer_MaxMuster.png".
Praxis-Tipp: Videodokumentation der Beweissicherung
Nehmen Sie den Bildschirm auf, während Sie durch die Anzeige, das Profil und den Chatverlauf scrollen. Ein Video zeigt den Zusammenhang besser als einzelne Screenshots und beweist, dass Sie nichts manipuliert haben. Kostenlose Programme wie OBS Studio oder die eingebaute Bildschirmaufnahme von Windows 10/11 ermöglichen dies. Sprechen Sie dabei Datum und Uhrzeit sowie Ihre Identität ins Mikrofon – das erhöht die Beweiskraft.
Vollständige Kommunikationsdokumentation
Sichern Sie den gesamten Nachrichtenverlauf, nicht nur einzelne Nachrichten. Bei Kleinanzeigen können Sie den Chat exportieren oder komplett abfotografieren. Erfassen Sie auch gelöschte Nachrichten, sofern diese noch in Ihrer Ansicht sichtbar sind. E-Mails sollten mit vollständigem Header gespeichert werden – dieser enthält technische Informationen zur Herkunft der Nachricht.
Notieren Sie auch Telefonate: Datum, Uhrzeit, Dauer, besprochene Inhalte. Auch wenn Telefonmitschnitte ohne Einwilligung des Gesprächspartners in Deutschland illegal sind, ist ein schriftliches Gesprächsprotokoll zulässig und vor Gericht verwertbar. Erstellen Sie es unmittelbar nach dem Gespräch, solange die Erinnerung frisch ist.
Dokumentation strukturiert ordnen
Legen Sie einen Ordner an, in dem alle Unterlagen zum Fall gesammelt sind. Strukturieren Sie ihn chronologisch oder nach Dokumentenart: Anzeige, Kommunikation, Zahlungsbelege, eigene Notizen. Erstellen Sie eine Zusammenfassung des Falls als Word-Dokument mit allen relevanten Fakten und Verweisen auf die zugehörigen Beweismittel.
Diese strukturierte Dokumentation erleichtert nicht nur die eigene Übersicht, sondern auch die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Je besser aufbereitet Ihre Unterlagen sind, desto einfacher ist die Bearbeitung und desto höher die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Strafverfolgung. Übergeben Sie den Ermittlungsbehörden eine Kopie Ihrer Dokumentation, behalten Sie das Original aber selbst.
