Rechtliche Grundlagen bei Fahrstuhldefekten
Der Fahrstuhl steht still, das Display zeigt "Außer Betrieb" – und Sie wohnen im sechsten Stock. Was vor wenigen Jahren noch eine kleine Unannehmlichkeit war, wird mit zunehmendem Alter, bei Krankheit oder mit Kinderwagen zur echten Belastung. Die gute Nachricht: Das deutsche Mietrecht schützt Sie in dieser Situation umfassend. Vermieter können nicht einfach die Schultern zucken und Sie monatelang die Treppen steigen lassen.
Die rechtliche Grundlage für Ihre Ansprüche findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Gehört ein Fahrstuhl zur Mietwohnung, muss dieser funktionieren – so einfach ist das. Ein defekter Aufzug stellt einen Mangel der Mietsache dar, der den Vermieter zum Handeln zwingt.
Der Fahrstuhl als Teil des Mietvertrags
Entscheidend ist die Frage, ob der Fahrstuhl zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Dies ist praktisch immer der Fall, wenn der Aufzug bei Einzug vorhanden und funktionsfähig war. Es spielt keine Rolle, ob der Fahrstuhl im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt wird. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen automatisch zum Mietgegenstand gehören. Selbst wenn Sie bei Vertragsschluss jung und fit waren, ändert das nichts an Ihrem späteren Anspruch auf einen funktionierenden Aufzug.
Die Gerichte haben wiederholt klargestellt, dass Mieter nicht hinnehmen müssen, plötzlich ohne Fahrstuhl dazustehen. Der Vermieter kann sich nicht darauf berufen, dass Sie ja theoretisch auch die Treppe nehmen könnten. Die vereinbarte Wohnqualität umfasst den Fahrstuhl, und diese Qualität muss der Vermieter gewährleisten.
Was gilt rechtlich als Mangel?
Ein Mangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Zustand abweicht. Beim Fahrstuhl bedeutet das: Funktioniert er nicht oder nicht ordnungsgemäß, liegt ein Mangel vor. Dies gilt sowohl für einen kompletten Ausfall als auch für Teildefekte wie nicht funktionierende Etagen, defekte Türen oder unzuverlässigen Betrieb mit häufigen Störungen.
Die Dauer des Ausfalls spielt für das Vorliegen des Mangels zunächst keine Rolle. Auch ein kurzzeitiger Defekt ist rechtlich ein Mangel. Allerdings beeinflusst die Dauer die Höhe einer möglichen Mietminderung und die Frage, welche weiteren Ansprüche Sie geltend machen können. Bei einem eintägigen Ausfall für eine notwendige Wartung wird man kaum von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen können. Bei einem wochenlangen Stillstand sieht die Sache völlig anders aus.
Praxis-Tipp: Mietvertrag genau prüfen
Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, ob der Fahrstuhl ausdrücklich erwähnt wird oder ob Klauseln existieren, die den Vermieter von der Instandhaltungspflicht befreien sollen. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam, aber es ist wichtig zu wissen, womit der Vermieter möglicherweise argumentieren wird. Notieren Sie auch, seit wann Sie in der Wohnung leben und ob der Fahrstuhl bei Einzug funktionierte.
Sofortmaßnahmen nach Fahrstuhlausfall
Der Aufzug bleibt stecken, fährt nicht mehr oder macht bedrohliche Geräusche – jetzt zählt schnelles und richtiges Handeln. Die ersten Schritte nach einem Fahrstuhldefekt entscheiden maßgeblich darüber, wie gut Sie später Ihre Rechte durchsetzen können. Viele Mieter machen den Fehler, erst einmal abzuwarten oder sich nur mündlich beim Hausmeister zu beschweren. Das kann Ihnen später zum Nachteil werden.
Sobald Sie einen Defekt bemerken, sollten Sie diesen dokumentieren und den Vermieter informieren. Diese Mängelanzeige ist rechtlich von großer Bedeutung. Ohne sie kann der Vermieter behaupten, nichts vom Problem gewusst zu haben. Erst ab Kenntnis des Mangels beginnen seine Handlungspflichten. Außerdem können Sie Ihre Rechte auf Mietminderung erst ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem der Vermieter Bescheid wusste.
Die Mängelanzeige richtig formulieren
Eine wirksame Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen. Mündliche Mitteilungen oder SMS reichen zwar rechtlich aus, lassen sich aber später schwer beweisen. Nutzen Sie daher immer den Schriftweg – per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift. Beschreiben Sie den Mangel so konkret wie möglich: Wann ist der Defekt aufgetreten? Wie äußert sich der Schaden? Welche Etagen sind betroffen?
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem Komplettausfall sind zwei bis drei Wochen üblich, bei kleineren Defekten kann auch eine längere Frist ausreichend sein. Wichtig ist, dass Sie die Frist konkret benennen, etwa mit einem Datum. Formulierungen wie "zeitnah" oder "möglichst schnell" sind zu unbestimmt und können Ihnen später schaden.
Erste Dokumentationsschritte
Beginnen Sie sofort mit der Dokumentation. Fotografieren Sie den defekten Fahrstuhl, das Außer-Betrieb-Schild und eventuelle Schadensspuren. Notieren Sie Datum und Uhrzeit, wann Sie den Defekt bemerkt haben. Wenn Nachbarn den Ausfall ebenfalls bemerkt haben, sprechen Sie diese an und notieren Sie deren Namen als mögliche Zeugen. Diese Beweise können später Gold wert sein.
Führen Sie ab sofort ein Protokoll über alle Tage, an denen der Fahrstuhl nicht funktioniert. Notieren Sie auch, welche konkreten Einschränkungen Sie dadurch erleiden. Konnten Sie schwere Einkäufe nicht hochtragen? Mussten Sie Arzttermine absagen? Hatten Sie Schwierigkeiten, Ihre Wohnung zu erreichen? All diese Details untermauern später Ihre Ansprüche auf Mietminderung und Schadensersatz.
Checkliste: Erste Schritte nach Fahrstuhlausfall
- Defekt fotografisch dokumentieren mit Datum und Uhrzeit
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter verfassen
- Angemessene Reparaturfrist setzen (konkretes Datum nennen)
- Mängelanzeige per Einschreiben versenden oder gegen Quittung übergeben
- Protokoll über Ausfalltage und persönliche Einschränkungen beginnen
- Namen von Nachbarn als mögliche Zeugen notieren
- Kopie aller Schreiben für eigene Unterlagen aufbewahren
Mietminderung bei defektem Fahrstuhl
Ein nicht funktionierender Fahrstuhl berechtigt Sie zur Mietminderung – das steht fest. Doch wie hoch darf diese ausfallen? Hier gibt es keine pauschale Antwort, denn die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen Orientierungswerte entwickelt, die als Richtschnur dienen können. Entscheidend sind Ihre individuelle Situation, die Etage Ihrer Wohnung und die Dauer des Ausfalls.
Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein. Sie müssen sie nicht beantragen oder genehmigen lassen. Sobald der Mangel besteht und Sie ihn angezeigt haben, ist die Miete gemindert. Praktisch bedeutet das: Sie können die Miete einfach um den entsprechenden Betrag kürzen. Allerdings sollten Sie vorsichtig sein und im Zweifel eher einen geringeren Betrag ansetzen. Mindern Sie zu viel, kann der Vermieter Ihnen wegen Mietrückständen kündigen.
Typische Minderungsquoten nach Gerichtsurteilen
Die Gerichte haben je nach Sachverhalt unterschiedliche Minderungsquoten für angemessen gehalten. In oberen Stockwerken werden höhere Minderungen akzeptiert als im ersten oder zweiten Stock. Wer im Erdgeschoss wohnt, wird in der Regel keine Minderung durchsetzen können. Die Quoten bewegen sich typischerweise zwischen fünf und fünfundzwanzig Prozent, in Ausnahmefällen auch darüber.
Besonders hohe Minderungen wurden zugesprochen, wenn Mieter aus gesundheitlichen Gründen auf den Fahrstuhl angewiesen waren oder wenn der Ausfall über viele Wochen andauerte. Auch die Beschaffenheit des Treppenhauses spielt eine Rolle: Steile, enge oder schlecht beleuchtete Treppen erhöhen die Beeinträchtigung und damit die Minderungsquote. Ihr persönliches Alter und Ihr Gesundheitszustand fließen ebenfalls in die Bewertung ein.
So berechnen Sie Ihre Mietminderung
Die Minderung bezieht sich auf die Bruttowarmmiete, also die Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten. Wenn Ihre Gesamtmiete beispielsweise eintausend Euro beträgt und Sie eine Minderung von zehn Prozent ansetzen, zahlen Sie nur noch neunhundert Euro. Die Minderung gilt für jeden Tag des Mangels anteilig. Bei einem Ausfall von zehn Tagen im Monat berechnen Sie die Minderung nur für diese zehn Tage.
Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit. Ein kurzer Ausfall für eine routinemäßige Wartung rechtfertigt in der Regel keine Minderung. Erst bei längeren Ausfällen oder wenn die Wartung unangemessen lange dauert, entstehen Minderungsansprüche. Dokumentieren Sie daher jeden Ausfalltag sorgfältig. Nur so können Sie später nachweisen, wie lange der Fahrstuhl tatsächlich nicht funktionierte.
Beispiel: Mietminderung im fünften Stock
Frau M. wohnt im fünften Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Der Fahrstuhl fällt für drei Wochen komplett aus. Frau M. ist berufstätig und muss täglich mehrfach die Treppen steigen, was ihr zunehmend schwerfällt. Sie zeigt den Mangel ordnungsgemäß an und mindert die Miete um fünfzehn Prozent. Der Vermieter akzeptiert diese Minderung nicht und klagt. Das Gericht gibt Frau M. Recht und hält die Minderung angesichts der hohen Etage und der Dauer des Ausfalls für angemessen.
Schadensersatzansprüche durchsetzen
Neben der Mietminderung können Ihnen bei einem Fahrstuhldefekt auch Schadensersatzansprüche zustehen. Diese gehen über die reine Mietminderung hinaus und umfassen konkrete finanzielle Nachteile, die Ihnen durch den Ausfall entstanden sind. Der Unterschied zur Mietminderung: Während die Minderung die eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit ausgleicht, ersetzt der Schadensersatz tatsächlich entstandene Kosten.
Für einen Schadensersatzanspruch müssen Sie nachweisen, dass Ihnen durch den defekten Fahrstuhl ein konkreter Schaden entstanden ist. Außerdem muss der Vermieter den Mangel verschuldet haben – sei es durch eigenes Handeln oder durch Unterlassen notwendiger Reparaturen trotz Kenntnis des Problems. In der Praxis ist die Verschuldensfrage oft der entscheidende Punkt, denn Vermieter berufen sich gerne darauf, unverzüglich gehandelt zu haben.
Welche Schäden können ersetzt werden?
Ersatzfähig sind zunächst alle Kosten, die direkt mit dem Fahrstuhlausfall zusammenhängen. Mussten Sie beispielsweise einen Lieferdienst beauftragen, weil Sie schwere Gegenstände nicht selbst hochtragen konnten? Diese Kosten kann der Vermieter erstatten müssen. Gleiches gilt für Taxifahrten, die notwendig wurden, weil Sie das Haus wegen des Treppenwegs nicht rechtzeitig verlassen konnten.
Auch Gesundheitsschäden können ersatzfähig sein. Wenn Sie sich beim Treppensteigen verletzen oder eine Verschlechterung bestehender Beschwerden eintritt, können Behandlungskosten und Schmerzensgeld verlangt werden. Hier ist allerdings der Nachweis des Zusammenhangs besonders wichtig. Ärztliche Atteste, die den Zusammenhang zwischen Beschwerden und Treppensteigen bestätigen, sind unverzichtbar.
Schadensnachweise korrekt führen
Ohne Belege kein Schadensersatz – diese Regel gilt streng. Sammeln Sie daher alle Quittungen, Rechnungen und Belege, die mit dem Fahrstuhlausfall zusammenhängen. Dokumentieren Sie auch Arztbesuche und bitten Sie Ihren Arzt, den Zusammenhang zwischen Ihren Beschwerden und dem erzwungenen Treppensteigen schriftlich zu bestätigen. Je mehr Nachweise Sie vorlegen können, desto besser stehen Ihre Chancen.
Erstellen Sie eine übersichtliche Aufstellung aller Kosten. Listen Sie jeden Posten einzeln auf mit Datum, Art der Ausgabe und Betrag. Fügen Sie zu jedem Posten den entsprechenden Beleg bei. Diese Aufstellung wird später wichtig, wenn Sie Ihre Ansprüche beim Vermieter geltend machen oder vor Gericht durchsetzen müssen.
Pflichten des Vermieters bei Fahrstuhlschäden
Der Vermieter trägt die volle Verantwortung für einen funktionierenden Fahrstuhl. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag und kann nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Viele Vermieter versuchen dennoch, sich auf höhere Gewalt, lange Lieferzeiten für Ersatzteile oder finanzielle Engpässe zu berufen. Solche Ausreden müssen Sie nicht akzeptieren. Die Instandhaltungspflicht ist klar geregelt und lässt keine Ausnahmen zu.
Sobald der Vermieter von einem Defekt erfährt, muss er unverzüglich handeln. Das bedeutet nicht, dass der Fahrstuhl innerhalb von Stunden repariert sein muss. Aber der Vermieter muss sofort einen Reparaturdienst beauftragen und sich um eine schnellstmögliche Behebung des Mangels bemühen. Wartet er ab oder reagiert erst nach mehrfacher Aufforderung, verletzt er seine Pflichten und macht sich schadensersatzpflichtig.
Umfang der Instandhaltungspflicht
Die Instandhaltungspflicht umfasst nicht nur die Reparatur von Defekten, sondern auch die regelmäßige Wartung des Fahrstuhls. Vorbeugung ist Teil der Vermieterpflichten. Vernachlässigt der Vermieter die vorgeschriebenen Wartungsintervalle und kommt es deshalb zum Ausfall, trifft ihn ein erhöhtes Verschulden. Sie können dann möglicherweise höhere Schadensersatzansprüche geltend machen.
Auch die Kosten für Reparatur und Wartung trägt vollständig der Vermieter. Diese Kosten dürfen nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, denn Instandhaltung ist keine Betriebskostenposition. Lediglich die laufenden Betriebskosten des Fahrstuhls wie Strom und Versicherung können in der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Prüfen Sie Ihre Abrechnung daher genau auf unzulässige Positionen.
Angemessene Reaktionszeiten
Was ist eine angemessene Reaktionszeit? Das lässt sich nicht pauschal sagen, aber einige Richtwerte haben sich in der Rechtsprechung etabliert. Bei einem Komplettausfall sollte der Vermieter innerhalb weniger Tage zumindest einen Reparaturtermin organisiert haben. Komplexere Schäden, die Ersatzteile erfordern, können länger dauern, aber der Vermieter muss aktiv werden und Sie über den Fortschritt informieren.
Unzumutbar lange Reparaturzeiten müssen Sie nicht hinnehmen. Wenn der Vermieter erkennbar untätig bleibt oder Reparaturen immer wieder verschiebt, können Sie nach fruchtlosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist selbst einen Handwerker beauftragen. Die Kosten können Sie dann vom Vermieter zurückverlangen. Dieses Recht sollten Sie aber nur als letztes Mittel nutzen und vorher rechtlich absichern.
Praxis-Tipp: Reparaturfortschritt dokumentieren
Fordern Sie den Vermieter auf, Sie regelmäßig über den Stand der Reparatur zu informieren. Notieren Sie alle Mitteilungen mit Datum. Wenn der Vermieter behauptet, der Handwerker sei bestellt oder Ersatzteile seien unterwegs, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. So können Sie später nachweisen, ob der Vermieter seine Pflichten erfüllt hat oder ob er Sie nur hingehalten hat.
Dokumentation und Beweissicherung
Die beste rechtliche Position nützt Ihnen nichts, wenn Sie Ihre Ansprüche nicht beweisen können. In Rechtsstreitigkeiten um Mietminderung und Schadensersatz liegt die Beweislast grundsätzlich bei Ihnen als Mieter. Sie müssen nachweisen, dass der Fahrstuhl defekt war, wie lange der Ausfall dauerte und welche Nachteile Sie dadurch erlitten haben. Eine sorgfältige Dokumentation von Anfang an ist daher unverzichtbar.
Viele Mieter unterschätzen die Bedeutung der Dokumentation. Sie ärgern sich über den defekten Fahrstuhl, beschweren sich beim Vermieter und denken dann, die Sache sei erledigt. Doch wenn der Vermieter später bestreitet, dass der Aufzug so lange ausgefallen war, stehen Sie ohne Beweise da. Investieren Sie daher etwas Zeit in eine ordentliche Dokumentation – sie kann sich vielfach auszahlen.
Was genau sollten Sie dokumentieren?
Dokumentieren Sie zunächst den Mangel selbst. Fotografieren Sie den defekten Fahrstuhl, Hinweisschilder und eventuelle Schadensspuren. Achten Sie darauf, dass das Datum auf den Fotos erkennbar ist, oder machen Sie Screenshots mit Zeitstempel. Führen Sie ein Tagebuch, in dem Sie täglich notieren, ob der Fahrstuhl funktioniert oder nicht. Auch Teilausfälle oder Störungen sollten Sie festhalten.
Dokumentieren Sie außerdem Ihre persönlichen Einschränkungen. Wie oft mussten Sie die Treppen steigen? Welche konkreten Schwierigkeiten hatten Sie dabei? Mussten Sie Aktivitäten absagen oder Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen? Diese Aufzeichnungen untermauern Ihre Minderungsansprüche und zeigen, wie erheblich die Beeinträchtigung für Sie war. Je detaillierter Ihre Aufzeichnungen, desto überzeugender Ihr Vortrag.
Zeugen und weitere Beweismittel
Nachbarn, die denselben Fahrstuhl nutzen, sind wertvolle Zeugen. Sprechen Sie sie an und notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten. Im Streitfall können diese Zeugen bestätigen, dass der Fahrstuhl tatsächlich über den behaupteten Zeitraum ausgefallen war. Auch Besucher, Lieferdienste oder Pflegekräfte, die den Ausfall bemerkt haben, kommen als Zeugen in Betracht.
Bewahren Sie alle schriftlichen Unterlagen sorgfältig auf. Dazu gehören Ihre Mängelanzeigen, eventuelle Antworten des Vermieters, Rechnungen und Quittungen sowie ärztliche Atteste. Ordnen Sie diese Unterlagen chronologisch und fertigen Sie Kopien an. Wenn Sie Schreiben per Einschreiben versandt haben, bewahren Sie die Einlieferungsbelege und Rückscheine auf. Diese Belege sind vor Gericht wichtige Beweismittel.
Beispiel: Dokumentation rettet Mietminderung
Herr K. minderte seine Miete um zehn Prozent wegen eines sechswöchigen Fahrstuhlausfalls. Der Vermieter klagte auf Zahlung der einbehaltenen Beträge und behauptete, der Fahrstuhl sei nur wenige Tage ausgefallen. Herr K. konnte jedoch ein detailliertes Tagebuch vorlegen, in dem er jeden Ausfalltag notiert hatte. Zusätzlich legte er Fotos mit Zeitstempel und die Aussage zweier Nachbarn vor. Das Gericht folgte seinen Nachweisen und wies die Klage des Vermieters ab.
Besondere Fälle: Behinderung, Alter, Krankheit
Für manche Mieter ist ein funktionierender Fahrstuhl nicht nur eine Frage des Komforts, sondern eine existenzielle Notwendigkeit. Menschen mit Behinderungen, ältere Personen und chronisch Kranke sind oft auf den Aufzug angewiesen, um ihre Wohnung überhaupt verlassen oder erreichen zu können. In diesen Fällen wiegt ein Fahrstuhldefekt besonders schwer – und die Rechtsprechung berücksichtigt das.
Die besondere Betroffenheit dieser Personengruppen führt zu verstärkten Rechten. Mietminderungen können höher ausfallen, Schadensersatzansprüche umfassender sein, und der Vermieter steht unter erhöhtem Druck, schnell für Abhilfe zu sorgen. In extremen Fällen kann ein dauerhafter Fahrstuhlausfall sogar zur faktischen Unbewohnbarkeit der Wohnung führen – mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen.
Besondere Rechte bei Mobilitätseinschränkungen
Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder Gehhilfen nutzen, ist ein defekter Fahrstuhl für Sie eine erhebliche Barriere. Die Gerichte haben in solchen Fällen deutlich höhere Mietminderungen zugesprochen als bei Mietern ohne Einschränkungen. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Mobilitätseinschränkung nachweisen können, etwa durch einen Behindertenausweis oder ärztliche Bescheinigungen.
In besonders gravierenden Fällen kann der Fahrstuhlausfall dazu führen, dass Sie Ihre Wohnung nicht mehr sicher nutzen können. Wenn Sie beispielsweise im fünften Stock wohnen und die Treppen aus gesundheitlichen Gründen nicht bewältigen können, ist die Wohnung für Sie faktisch unzugänglich. In solchen Situationen können Sie unter Umständen vorübergehend in einem Hotel wohnen und die Kosten vom Vermieter verlangen.
Erhöhter Schutz für ältere und kranke Mieter
Auch ohne förmlich festgestellte Behinderung können Alter oder Krankheit zu erhöhtem Schutzbedarf führen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme oder Atemwegserkrankungen können das Treppensteigen gefährlich oder unmöglich machen. Die Rechtsprechung berücksichtigt diese individuellen Umstände bei der Bemessung von Mietminderung und Schadensersatz.
Wichtig ist, dass Sie Ihre gesundheitliche Situation dokumentieren und dem Vermieter mitteilen. Ein ärztliches Attest, das Ihre Einschränkungen beschreibt und die Notwendigkeit des Fahrstuhls bestätigt, verstärkt Ihre rechtliche Position erheblich. Der Vermieter kann dann nicht behaupten, er habe von Ihrer besonderen Betroffenheit nichts gewusst. Gleichzeitig erhöht sich sein Handlungsdruck, schnell für eine Reparatur zu sorgen.
Praxis-Tipp: Ärztliches Attest besorgen
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf den Fahrstuhl angewiesen sind, lassen Sie sich das von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. Das Attest sollte konkret beschreiben, warum das Treppensteigen für Sie nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist. Dieses Dokument stärkt nicht nur Ihre Rechte, sondern kann auch den Vermieter zu schnellerem Handeln bewegen.
Rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Sie haben alle Schritte befolgt, den Mangel angezeigt, Fristen gesetzt und dokumentiert – aber der Vermieter reagiert nicht oder weigert sich, Ihre Ansprüche anzuerkennen. Was nun? In dieser Situation müssen Sie Ihre Rechte aktiv durchsetzen. Das deutsche Recht bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur Klage vor dem Amtsgericht.
Der erste Schritt ist immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Viele Streitigkeiten lassen sich lösen, wenn beide Seiten sachlich verhandeln. Manchmal hilft es, den Vermieter noch einmal schriftlich auf die Rechtslage hinzuweisen und ihm die Konsequenzen einer weiteren Verweigerung vor Augen zu führen. Erst wenn dieser Weg scheitert, sollten Sie gerichtliche Schritte in Betracht ziehen.
Mahnung und qualifizierte Fristsetzung
Bevor Sie klagen, sollten Sie den Vermieter formal mahnen. Diese Mahnung unterscheidet sich von der ersten Mängelanzeige durch ihre Deutlichkeit und die Ankündigung konkreter Konsequenzen. Setzen Sie eine letzte Frist zur Reparatur und kündigen Sie an, welche Schritte Sie bei fruchtlosem Ablauf unternehmen werden. Das kann die Beauftragung eines Handwerkers auf Kosten des Vermieters sein oder die Einleitung rechtlicher Schritte.
Die Mahnung sollte per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. So haben Sie einen Nachweis, dass der Vermieter sie erhalten hat. Formulieren Sie klar und sachlich, vermeiden Sie emotionale Angriffe. Beschreiben Sie den bisherigen Verlauf, die Dauer des Mangels und Ihre Forderungen. Je professioneller Ihr Schreiben, desto größer die Chance, dass der Vermieter einlenkt.
Der Weg zum Gericht
Bleibt der Vermieter auch nach der Mahnung untätig, können Sie Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Für mietrechtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht am Ort der Wohnung zuständig. Sie können entweder auf Instandsetzung klagen, also den Vermieter gerichtlich zur Reparatur zwingen, oder auf Zahlung, wenn Sie Mietminderungsbeträge zurückfordern oder Schadensersatz geltend machen wollen.
Vor einer Klage sollten Sie die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko sorgfältig abwägen. Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld, und der Ausgang ist nie völlig sicher. Prüfen Sie auch, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Mietrechtsstreitigkeiten abdeckt. Ist das der Fall, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten des Verfahrens und eines beauftragten Rechtsbeistands.
Checkliste: Vor der gerichtlichen Durchsetzung
- Alle Mängelanzeigen und Schreiben an den Vermieter zusammenstellen
- Dokumentation des Fahrstuhlausfalls vollständig und chronologisch ordnen
- Belege für entstandene Schäden und Kosten sammeln
- Zeugen benennen können, die den Ausfall bestätigen
- Rechtsschutzversicherung auf Deckung für Mietrecht prüfen
- Letzte Mahnung mit Fristsetzung per Einschreiben versenden
- Erfolgsaussichten und Kostenrisiko realistisch einschätzen
Ersatzvornahme: Selbst reparieren lassen
In bestimmten Situationen können Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Dieses Recht zur sogenannten Ersatzvornahme besteht, wenn der Vermieter trotz angemessener Fristsetzung untätig bleibt und Sie ihn auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. Die Ersatzvornahme ist jedoch mit Risiken verbunden und sollte nur als letztes Mittel genutzt werden.
Bevor Sie einen Handwerker beauftragen, sollten Sie den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass Sie dies tun werden, wenn er nicht binnen einer letzten Frist selbst für die Reparatur sorgt. Dokumentieren Sie die Reparatur sorgfältig und bewahren Sie alle Rechnungen auf. Achten Sie darauf, dass nur notwendige und angemessene Arbeiten durchgeführt werden. Überhöhte Kosten können Sie möglicherweise nicht vollständig zurückverlangen.
