Wann ist ein feuchter Keller ein Mietmangel?
Der modrige Geruch schlägt Ihnen entgegen, sobald Sie die Kellertür öffnen. An den Wänden zeigen sich dunkle Flecken, der Putz blättert ab, und Ihre eingelagerten Kartons sind durchweicht. Was viele Mieter nicht wissen: Ein feuchter Keller ist kein Schicksal, das Sie hinnehmen müssen. Das Mietrecht gibt Ihnen wirksame Instrumente an die Hand, um gegen diesen Zustand vorzugehen.
Ein Mietmangel liegt nach § 536 BGB immer dann vor, wenn die Mietsache nicht den vertraglich vereinbarten Zustand aufweist oder sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet. Bei Kellerräumen bedeutet das: Der Raum muss trocken genug sein, um seinen Zweck zu erfüllen. Wenn Sie dort Möbel, Kleidung oder andere Gegenstände lagern möchten, darf übermäßige Feuchtigkeit dies nicht verhindern.
Der vertraglich vereinbarte Zustand des Kellers
Entscheidend für die Bewertung ist zunächst, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist der Keller ausdrücklich als Lagerraum ausgewiesen, schuldet der Vermieter einen Zustand, der die Lagerung typischer Gegenstände ermöglicht. Feuchtigkeit, die zur Schimmelbildung oder Beschädigung gelagerter Sachen führt, stellt dann eindeutig einen Mangel dar.
Bei älteren Gebäuden, insbesondere aus der Vorkriegszeit, gelten allerdings besondere Maßstäbe. Gerichte berücksichtigen das Baualter und den damaligen Stand der Technik. Eine gewisse Grundfeuchtigkeit kann bei historischen Kellern hinzunehmen sein. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Mieter jeden Zustand akzeptieren müssen. Tropfendes Wasser, stehendes Wasser oder massiver Schimmelbefall überschreiten auch bei Altbauten die Grenze des Zumutbaren.
Verschiedene Arten der Kellerfeuchtigkeit
Nicht jede Form von Feuchtigkeit berechtigt automatisch zur Mietminderung. Kondensatfeuchtigkeit, die durch falsches Lüftungsverhalten des Mieters entsteht, fällt in dessen Verantwortungsbereich. Anders verhält es sich bei aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Erdreich, eindringendem Grundwasser oder defekter Gebäudeabdichtung. Diese baulichen Mängel liegen eindeutig im Verantwortungsbereich des Vermieters.
Auch seitlich durch das Mauerwerk eindringende Feuchtigkeit, etwa nach Starkregen, stellt einen Mangel dar. Gleiches gilt für Wasserschäden durch defekte Leitungen im Kellerbereich. In all diesen Fällen hat der Vermieter die Pflicht zur Beseitigung des Mangels, und Sie als Mieter haben Anspruch auf Mietminderung.
Praxis-Tipp: Feuchtigkeitsursache ermitteln
Bevor Sie eine Mietminderung geltend machen, sollten Sie die Ursache der Feuchtigkeit eingrenzen. Tritt die Feuchtigkeit nur nach Regenfällen auf? Ist sie das ganze Jahr über vorhanden? Zeigt sich Feuchtigkeit nur an bestimmten Wänden? Diese Informationen helfen später bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und schützen Sie vor dem Einwand, Sie hätten den Mangel selbst verursacht.
Wie hoch ist die Mietminderung bei feuchtem Keller?
Die Frage nach der angemessenen Minderungshöhe beschäftigt Mieter besonders häufig. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Gerichte bewerten jeden Fall individuell. Die Minderungsquote richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und dem Anteil des Kellers an der gesamten Mietsache.
Grundsätzlich bewegen sich die Minderungsquoten bei feuchten Kellern zwischen fünf und fünfundzwanzig Prozent der Bruttomiete. Bei leichter Feuchtigkeit, die die Nutzung nur geringfügig einschränkt, fallen die Quoten niedriger aus. Massive Wasserschäden oder Schimmelbefall rechtfertigen hingegen deutlich höhere Minderungen.
Faktoren für die Berechnung der Minderungshöhe
Die Gerichte berücksichtigen mehrere Faktoren bei der Festlegung der Minderungsquote. Die Größe des Kellers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche spielt eine wesentliche Rolle. Ein großer Kellerraum rechtfertigt eine höhere Minderung als ein kleines Kellerabteil. Ebenso relevant ist die Frage, ob der Keller im Mietvertrag als wesentlicher Bestandteil der Mietsache aufgeführt ist.
Das Ausmaß der Feuchtigkeit beeinflusst die Quote erheblich. Leichte Feuchtigkeit an einzelnen Wandbereichen wird anders bewertet als flächendeckende Durchnässung. Kommt Schimmelbildung hinzu, steigt die berechtigte Minderung deutlich an. Gesundheitsgefährdungen durch Schimmelpilze werden von Gerichten besonders ernst genommen.
Berechnung auf Basis der Bruttomiete
Die Mietminderung wird stets von der Bruttomiete berechnet, also der Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist ein wichtiger Punkt, den viele Mieter übersehen. Bei einer Bruttomiete von achthundert Euro und einer Minderungsquote von zehn Prozent beträgt die monatliche Ersparnis achtzig Euro.
Wichtig zu verstehen: Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel vorliegt. Sie müssen die Minderung nicht beantragen oder genehmigen lassen. Allerdings ist die vorherige Mängelanzeige an den Vermieter zwingend erforderlich, um Ihr Minderungsrecht nicht zu verlieren.
Beispiel: Mietminderung bei moderater Kellerfeuchtigkeit
Ein Mieter bemerkt nach dem Winter feuchte Stellen an zwei Kellerwänden. Der Putz löst sich stellenweise, und es riecht modrig. Die gelagerten Kartons zeigen Feuchtigkeitsspuren. Der Keller ist etwa zwanzig Quadratmeter groß, die Wohnung achtzig Quadratmeter. Das zuständige Amtsgericht hielt eine Minderung von acht Prozent für angemessen, da der Keller zwar noch nutzbar war, aber die bestimmungsgemäße Lagerung von Gegenständen erheblich eingeschränkt wurde.
Mängelanzeige an den Vermieter richtig formulieren
Ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige keine Mietminderung. Dieser Grundsatz des Mietrechts wird von Gerichten streng gehandhabt. Die Mängelanzeige nach § 536c BGB ist nicht nur eine Formalität, sondern eine echte Rechtspflicht des Mieters. Versäumen Sie diese Anzeige, riskieren Sie nicht nur den Verlust Ihres Minderungsrechts, sondern unter Umständen sogar Schadensersatzpflichten.
Die Mängelanzeige muss unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern nach Entdeckung des Mangels. Wer die Feuchtigkeit im Keller monatelang ignoriert und erst dann meldet, wenn bereits massive Schäden entstanden sind, handelt pflichtwidrig. Die schnelle Information des Vermieters dient dazu, eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.
Inhalt und Form der Mängelanzeige
Obwohl das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt, ist aus Beweisgründen dringend die Schriftform zu empfehlen. Ein Einschreiben mit Rückschein oder eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung sichert den Nachweis der Zustellung. E-Mails sind grundsätzlich möglich, bieten aber geringere Beweiskraft.
Die Mängelanzeige sollte folgende Punkte enthalten: eine genaue Beschreibung des Mangels, den Zeitpunkt der Entdeckung, die konkrete Aufforderung zur Beseitigung und einen Hinweis auf die beabsichtigte Mietminderung. Formulieren Sie sachlich und präzise. Emotionale Vorwürfe schaden nur und können später gegen Sie verwendet werden.
Angemessene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Was angemessen ist, hängt von der Art des Mangels ab. Bei akuten Wasserschäden können wenige Tage genügen. Für umfangreichere Sanierungsarbeiten sind mehrere Wochen realistisch. Eine Frist von zwei bis vier Wochen gilt bei Feuchtigkeitsschäden in der Regel als angemessen.
Die Fristsetzung ist zwar für das Minderungsrecht nicht zwingend erforderlich, wohl aber für weitergehende Ansprüche wie Schadensersatz oder eine mögliche fristlose Kündigung. Daher sollte sie in keiner Mängelanzeige fehlen.
Checkliste: Mängelanzeige bei feuchtem Keller
- Datum und genaue Uhrzeit der Mangelfeststellung dokumentieren
- Art und Umfang der Feuchtigkeit detailliert beschreiben
- Betroffene Wandbereiche und Flächen benennen
- Fotos als Anlage beifügen mit Datumsangabe
- Aufforderung zur Mängelbeseitigung formulieren
- Angemessene Frist setzen mit konkretem Datum
- Ankündigung der Mietminderung aufnehmen
- Nachweis der Zustellung sicherstellen
Beweissicherung und Dokumentation der Feuchtigkeit
Im Streitfall entscheidet die Beweislage. Wer gut dokumentiert hat, steht vor Gericht deutlich besser da. Die Beweissicherung beginnt bereits bei der ersten Feststellung des Mangels und sollte kontinuierlich fortgeführt werden. Nur so können Sie den Verlauf der Schädigung nachweisen und Gegenargumente des Vermieters entkräften.
Die Dokumentation erfüllt mehrere Zwecke: Sie belegt das Vorhandensein des Mangels, seinen Umfang und seine zeitliche Entwicklung. Außerdem schützt sie vor dem häufigen Einwand des Vermieters, der Mieter habe den Schaden selbst verursacht. Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr bester Schutz.
Professionelle Fotodokumentation erstellen
Fotografieren Sie die feuchten Stellen aus verschiedenen Blickwinkeln und in unterschiedlichen Entfernungen. Übersichtsaufnahmen zeigen die Lage im Raum, Nahaufnahmen die Details der Schädigung. Achten Sie auf gute Beleuchtung, damit die Feuchtigkeit erkennbar ist. Ein Maßstab im Bild, etwa ein Zollstock, verdeutlicht die Ausmaße.
Besonders wichtig ist die Datierung der Fotos. Nutzen Sie die automatische Datumsfunktion Ihrer Kamera oder Ihres Smartphones. Zusätzlich können Sie eine aktuelle Tageszeitung mit fotografieren, um das Datum zweifelsfrei zu belegen. Wiederholen Sie die Fotodokumentation in regelmäßigen Abständen, um die Entwicklung festzuhalten.
Feuchtigkeitsmessung und technische Nachweise
Feuchtigkeitsmessgeräte sind im Baumarkt günstig erhältlich und liefern objektive Messwerte. Dokumentieren Sie die gemessenen Werte schriftlich mit Datum, Uhrzeit und genauer Messstelle. Mehrere Messungen an verschiedenen Punkten und zu verschiedenen Zeiten erhöhen die Aussagekraft.
Bei erheblichen Schäden kann die Beauftragung eines Sachverständigen sinnvoll sein. Ein Gutachten hat vor Gericht hohes Gewicht und kann die Ursache der Feuchtigkeit zweifelsfrei klären. Die Kosten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter erstattet verlangen, wenn sich der Mangel bestätigt.
Pflichten des Vermieters bei Kellerfeuchtigkeit
Der Vermieter schuldet nach § 535 BGB die Überlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Diese Pflicht besteht nicht nur bei Mietbeginn, sondern während der gesamten Mietzeit. Tritt Feuchtigkeit im Keller auf, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet, sofern nicht der Mieter den Schaden verursacht hat.
Die Instandhaltungspflicht umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Bei Kellerfeuchtigkeit bedeutet das häufig umfangreiche Sanierungsarbeiten wie Abdichtungen, Drainagen oder Trockenlegungen. Die Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter.
Umfang der Beseitigungspflicht
Der Vermieter muss nicht nur die sichtbaren Symptome beseitigen, sondern die Ursache der Feuchtigkeit beheben. Ein bloßes Überstreichen feuchter Wände genügt nicht. Erforderlich sind Maßnahmen, die das erneute Auftreten des Mangels dauerhaft verhindern. Nur eine nachhaltige Sanierung erfüllt die gesetzliche Pflicht.
Bei der Wahl der Sanierungsmethode hat der Vermieter einen gewissen Spielraum. Er ist nicht verpflichtet, die teuerste Lösung zu wählen, muss aber eine wirksame Methode einsetzen. Provisorische Maßnahmen, die das Problem nur vorübergehend beheben, reichen nicht aus.
Kostenverteilung bei der Sanierung
Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt der Vermieter vollständig. Eine Umlegung auf den Mieter über die Nebenkostenabrechnung ist unzulässig. Auch kann der Vermieter die Sanierungskosten nicht als Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, da es sich um Instandhaltung handelt.
Verweigert der Vermieter die Kostenübernahme oder behauptet, der Mieter sei verantwortlich, müssen Sie Ihre Unschuld nicht beweisen. Die Beweislast für ein Verschulden des Mieters liegt beim Vermieter. Nur wenn er nachweist, dass Sie den Schaden verursacht haben, entfällt seine Pflicht.
Praxis-Tipp: Handwerkertermine dokumentieren
Wenn der Vermieter Handwerker zur Begutachtung oder Reparatur schickt, dokumentieren Sie jeden Termin schriftlich. Notieren Sie Namen, Firma, Datum und durchgeführte Maßnahmen. Lassen Sie sich möglichst eine Kopie des Arbeitsberichts geben. Diese Unterlagen können später wichtig werden, falls der Vermieter behauptet, bereits ausreichende Maßnahmen ergriffen zu haben.
Gerichtsurteile und Praxis zur Mietminderung
Die Rechtsprechung zu feuchten Kellern ist umfangreich und bietet wichtige Orientierung für die eigene Situation. Gerichte haben in zahlreichen Entscheidungen die Voraussetzungen und Grenzen der Mietminderung bei Kellerfeuchtigkeit konkretisiert. Ein Blick auf diese Urteile hilft, die eigenen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
Die Minderungsquoten variieren je nach Einzelfall erheblich. Während bei leichter Feuchtigkeit nur geringe Minderungen anerkannt werden, haben Gerichte bei massiven Wasserschäden auch deutlich höhere Quoten zugesprochen. Die Bandbreite der Entscheidungen zeigt, dass eine pauschale Aussage zur Minderungshöhe nicht möglich ist.
Von Gerichten anerkannte Minderungsquoten
Bei feuchten Wänden im Keller ohne Schimmelbildung haben Amtsgerichte Minderungsquoten zwischen fünf und zehn Prozent als angemessen erachtet. Kommt Schimmelbefall hinzu, steigen die Quoten auf zehn bis fünfzehn Prozent. Bei massivem Wassereinbruch, der den Keller unbenutzbar macht, wurden auch Minderungen von zwanzig Prozent und mehr anerkannt.
Entscheidend ist stets der Einzelfall. Das Landgericht Berlin hat beispielsweise bei einem vollständig durchfeuchteten Keller mit starker Schimmelbildung eine Minderung von fünfzehn Prozent für angemessen gehalten. Das Amtsgericht München sprach bei ähnlicher Sachlage sogar zwanzig Prozent zu. Diese Unterschiede verdeutlichen den Beurteilungsspielraum der Gerichte.
Besonderheiten bei Altbauten
Bei Altbauten urteilen Gerichte differenziert. Einerseits können Mieter von historischen Gebäuden keine moderne Bausubstanz erwarten. Andererseits rechtfertigt das Gebäudealter keine unzumutbaren Zustände. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte klar, dass auch bei Vorkriegsbauten ein Mindestniveau an Trockenheit geschuldet ist.
Wurde im Mietvertrag auf den Altbaucharakter hingewiesen, können Mieter weniger strenge Maßstäbe anlegen. Eine ausdrückliche Vereinbarung, dass der Keller feucht sein darf, wäre jedoch unwirksam. Solche Klauseln verstoßen gegen die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Vermieters.
Beispiel: Gerichtsentscheidung bei Altbaukeller
Ein Mieter einer Wohnung in einem Gebäude aus dem Jahr 1920 klagte wegen Feuchtigkeit im Kellerverschlag. Der Vermieter wandte ein, bei einem so alten Gebäude sei Kellerfeuchtigkeit normal und hinzunehmen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht vollständig. Es erkannte an, dass gewisse altersbedingte Einschränkungen bestehen, sprach dem Mieter aber dennoch eine Mietminderung von sieben Prozent zu, da die Feuchtigkeit über das altersübliche Maß hinausging und die Lagerung von Gegenständen erheblich beeinträchtigte.
Weitere Rechte bei anhaltendem Feuchtigkeitsschaden
Die Mietminderung ist nicht das einzige Instrument, das Mietern bei Kellerfeuchtigkeit zur Verfügung steht. Reagiert der Vermieter trotz Mängelanzeige nicht oder nur unzureichend, eröffnen sich weitere rechtliche Möglichkeiten. Diese reichen vom Schadensersatz über die Ersatzvornahme bis hin zur außerordentlichen Kündigung.
Die verschiedenen Rechte stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern können kombiniert werden. So ist es durchaus möglich, gleichzeitig die Miete zu mindern, Schadensersatz für beschädigte Gegenstände zu verlangen und bei andauernder Untätigkeit des Vermieters das Mietverhältnis zu kündigen.
Schadensersatz für beschädigte Gegenstände
Werden durch die Feuchtigkeit im Keller eingelagerte Gegenstände beschädigt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz nach § 536a BGB. Dies umfasst Möbel, Kleidung, Bücher und sonstige Gegenstände, die durch den Mangel Schaden genommen haben. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel rechtzeitig angezeigt haben und der Vermieter den Schaden zu vertreten hat.
Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich nach dem Zeitwert der beschädigten Sachen. Bewahren Sie Kaufbelege auf und dokumentieren Sie den Zustand der beschädigten Gegenstände fotografisch. Eine detaillierte Aufstellung aller Schäden erleichtert die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ersatzvornahme und Selbstbeseitigung
Bleibt der Vermieter trotz Fristsetzung untätig, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Mangel selbst beseitigen und die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Dieses Recht der Ersatzvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB erfordert eine vorherige erfolglose Fristsetzung.
Bei der Ersatzvornahme ist Vorsicht geboten. Sie dürfen nur die notwendigen und angemessenen Kosten aufwenden. Überhöhte Ausgaben müssen Sie selbst tragen. Holen Sie daher vor Beauftragung von Handwerkern mehrere Angebote ein und dokumentieren Sie die Notwendigkeit der Maßnahmen.
Fristlose Kündigung bei unzumutbaren Zuständen
Bei erheblichen Gesundheitsgefährdungen durch Schimmelbefall kann eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB gerechtfertigt sein. Voraussetzung ist, dass der Mangel die Gesundheit der Bewohner konkret gefährdet und der Vermieter trotz Kenntnis keine Abhilfe schafft. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich.
Die fristlose Kündigung ist das schärfste Schwert des Mieters und sollte wohlüberlegt eingesetzt werden. Bei unwirksamer Kündigung drohen erhebliche Nachteile. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Praxis-Tipp: Zurückbehaltungsrecht nutzen
Neben der Mietminderung können Sie bei erheblichen Mängeln einen Teil der Miete zurückbehalten, um Druck auf den Vermieter auszuüben. Dieses Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB ist von der Minderung zu unterscheiden. Die zurückbehaltenen Beträge müssen Sie nachzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist. In der Regel wird empfohlen, das Drei- bis Fünffache des Minderungsbetrags zurückzubehalten.
Schritt-für-Schritt: Vorgehen bei feuchtem Keller
Ein strukturiertes Vorgehen erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich. Überstürztes Handeln kann rechtliche Nachteile mit sich bringen, während zu langes Zögern Ihre Ansprüche gefährdet. Die folgenden Schritte zeigen den optimalen Weg von der Entdeckung des Mangels bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Überspringen Sie keine Stufe, auch wenn sie Ihnen unwichtig erscheint. Gerade die frühzeitige Dokumentation und die ordnungsgemäße Mängelanzeige sind Grundvoraussetzungen für alle weiteren Maßnahmen.
Sofortmaßnahmen nach Entdeckung des Mangels
Sobald Sie Feuchtigkeit im Keller bemerken, beginnen Sie mit der Dokumentation. Fotografieren Sie die betroffenen Stellen mit Datum. Sichern Sie gefährdete Gegenstände durch Umräumen in trockene Bereiche. Notieren Sie, wann Sie den Mangel erstmals festgestellt haben.
Informieren Sie den Vermieter unverzüglich. Ein Anruf als erste Information ist sinnvoll, die schriftliche Mängelanzeige muss jedoch zeitnah folgen. Beginnen Sie bereits mit der Formulierung des Schreibens, solange die Eindrücke frisch sind.
Praktische Umsetzung der Mietminderung
Nach Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter können Sie die Mietminderung umsetzen. Kürzen Sie die nächste Mietzahlung um den angemessenen Minderungsbetrag. Überweisen Sie den gekürzten Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks, aus dem die Minderung ersichtlich ist.
Führen Sie eine separate Aufstellung über die Minderungsbeträge. Notieren Sie für jeden Monat den regulären Mietbetrag, den geminderten Betrag und die Differenz. Diese Aufstellung dient als Nachweis und hilft bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Vorgehen bei Untätigkeit des Vermieters
Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, setzen Sie eine Nachfrist. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei weiterem Untätigbleiben weitere rechtliche Schritte einleiten werden. Kündigen Sie konkret an, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, etwa die Beauftragung eines Sachverständigen oder die Einleitung gerichtlicher Schritte.
Bleibt auch die Nachfrist erfolglos, prüfen Sie die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Eine Klage auf Mängelbeseitigung kann den Vermieter zur Handlung zwingen. Alternativ kommt eine Ersatzvornahme in Betracht, bei der Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten einfordern.
Checkliste: Chronologisches Vorgehen bei Kellerfeuchtigkeit
- Mangel entdeckt: Sofort fotografieren und dokumentieren
- Tag 1-3: Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung absenden
- Parallel: Gefährdete Gegenstände sichern und Schäden dokumentieren
- Ab Mängelanzeige: Mietminderung in angemessener Höhe umsetzen
- Fristablauf: Bei Untätigkeit schriftliche Mahnung mit Nachfrist
- Nach Nachfrist: Weitere rechtliche Schritte einleiten
- Fortlaufend: Alle Entwicklungen schriftlich festhalten
- Bei Bedarf: Sachverständigen zur Ursachenklärung beauftragen
Die konsequente Verfolgung Ihrer Rechte zahlt sich aus. Vermieter, die merken, dass Mieter ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen und nutzen, sind häufig eher zu einer einvernehmlichen Lösung bereit. Bleiben Sie sachlich, aber bestimmt. Mit der richtigen Vorgehensweise haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und wieder einen trockenen, nutzbaren Keller zu erhalten.
