Das Szenario kennen viele: Sie öffnen einen Brief, und plötzlich steht da das Wort "Kündigung". Ihr erster Gedanke: Panik. Was jetzt? Wie geht es weiter? Bin ich rechtlos?
Die gute Nachricht: Nein. In Deutschland genießen Arbeitnehmer einen starken Kündigungsschutz. Die schlechte: Die meisten wissen nicht, wie sie ihre Rechte durchsetzen können. Genau deshalb verlieren jedes Jahr Tausende Arbeitnehmer Geld und Rechte – einfach weil sie nicht rechtzeitig handeln.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, was Sie über Kündigungen wissen müssen, welche Rechte Sie haben und vor allem: Was Sie sofort tun sollten. Denn bei einer Kündigung zählt jeder Tag.
Grundlagen der Kündigung: Was Sie wissen müssen
Eine Kündigung beendet Ihr Arbeitsverhältnis. Das klingt einfach, ist aber rechtlich komplex. In Deutschland gibt es strenge Regeln, die beide Seiten schützen sollen – und die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Die wichtigste Regel: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. E-Mails, WhatsApp oder mündliche Kündigungen sind unwirksam. Das ist Ihre erste Chance: Fehlt die Schriftform, ist die Kündigung angreifbar. Ein spezialisierter Anwalt erkennt solche Formfehler sofort.
Praxis-Tipp: Schriftform beachten
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. E-Mail, SMS oder mündliche Kündigungen sind unwirksam. Lassen Sie sich die Kündigung mit Unterschrift aushändigen. Bewahren Sie das Original gut auf – Sie brauchen es für die Kündigungsschutzklage!
Die drei Kündigungsarten
1. Ordentliche Kündigung
Das ist der Normalfall. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie haben Zeit, sich auf die neue Situation vorzubereiten.
2. Fristlose Kündigung
Diese Form ist die Ausnahme. Das Arbeitsverhältnis endet sofort. Voraussetzung: Es liegt ein "wichtiger Grund" vor. Beispiele sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Betrug.
3. Änderungskündigung
Der Arbeitgeber kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet aber gleichzeitig ein neues mit geänderten Bedingungen an. Beispiel: Versetzung an einen anderen Standort oder Gehaltskürzung.
Kündigungsfristen: Das müssen Sie beachten
Die Kündigungsfrist bestimmt, wann das Arbeitsverhältnis nach Zugang der Kündigung endet. Die gesetzliche Grundfrist beträgt für beide Seiten 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Aber: Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Nach 2 Jahren beträgt sie bereits einen Monat, nach 5 Jahren 2 Monate, nach 10 Jahren 4 Monate und nach 20 Jahren sogar 7 Monate.
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Wichtig: Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen. Schauen Sie dort nach!
Beachten Sie: Kündigungsfristen gelten auch für Sie als Arbeitnehmer. Wollen Sie selbst kündigen? Dann müssen Sie die Frist einhalten. Oder mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Frist nicht eingehalten? Das ist ein häufiger Fehler von Arbeitgebern. Ein spezialisierter Anwalt prüft die Kündigungsfrist als erstes – denn Fehler hier machen die Kündigung unwirksam. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine deutlich höhere Abfindung.
Kündigungsschutz: Wann greift er?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist Ihr wichtigster Schutz gegen willkürliche Kündigungen.
Aber Achtung: Es gilt nicht automatisch. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
Voraussetzungen für Kündigungsschutz:
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber einen von drei Kündigungsgründen nachweisen:
1. Betriebsbedingte Kündigung: Wegfall des Arbeitsplatzes durch wirtschaftliche Gründe oder Umstrukturierung. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen.
2. Personenbedingte Kündigung: Sie können die geschuldete Leistung nicht mehr erbringen (z.B. Krankheit). Voraussetzung: negative Gesundheitsprognose und Beeinträchtigung betrieblicher Interessen.
3. Verhaltensbedingte Kündigung: Sie haben Ihre Pflichten verletzt. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
