Voraussetzungen für eine Räumungsklage
Der Mieter zahlt seit Monaten keine Miete, ignoriert jede Mahnung und denkt gar nicht daran auszuziehen. Die Kündigung liegt längst im Briefkasten – doch nichts passiert. Für viele Vermieter beginnt hier ein zermürbender Kampf, der nicht selten Monate dauert und tausende Euro verschlingt. Die Räumungsklage erscheint als einziger Ausweg, doch der Weg dorthin ist mit rechtlichen Hürden gepflastert.
Eine Räumungsklage kann nicht einfach aus dem Bauch heraus eingereicht werden. Das deutsche Mietrecht schützt Mieter in besonderem Maße, weshalb Vermieter klare Voraussetzungen erfüllen müssen. Fehlt auch nur ein Element, scheitert die Klage – und mit ihr oft die Hoffnung auf eine schnelle Lösung. Die Gerichte prüfen jeden Fall genau und verlangen lückenlose Dokumentation.
Die rechtliche Grundlage des Räumungsanspruchs
Der Räumungsanspruch des Vermieters ergibt sich aus § 546 BGB. Dieser besagt, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ist, die Mietsache zurückzugeben. Entscheidend ist dabei: Das Mietverhältnis muss tatsächlich wirksam beendet sein. Ohne wirksame Beendigung existiert kein Räumungsanspruch – egal wie gravierend die Pflichtverletzungen des Mieters sein mögen.
Die Beendigung erfolgt in der Regel durch Kündigung, kann aber auch durch einvernehmliche Aufhebung oder Zeitablauf bei befristeten Verträgen eintreten. Der Vermieter trägt im Prozess die volle Beweislast für die wirksame Beendigung. Das bedeutet: Jeder Formfehler, jede versäumte Frist kann die gesamte Klage zu Fall bringen.
Anerkannte Kündigungsgründe im Überblick
Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Mieter berechtigt zur Kündigung. Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfordert ein berechtigtes Interesse des Vermieters, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen. Die außerordentliche fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.
Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind: Zahlungsverzug mit mindestens zwei Monatsmieten, fortgesetzte unpünktliche Mietzahlung trotz Abmahnung, schwerwiegende Störung des Hausfriedens, unerlaubte Untervermietung oder erhebliche Beschädigung der Mietsache. Bei der ordentlichen Kündigung kommen zusätzlich Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertungsabsichten in Betracht.
Praxis-Tipp: Dokumentation von Anfang an
Führen Sie ab dem ersten Zahlungsverzug ein lückenloses Protokoll aller Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und möglichen Zeugen. Bewahren Sie sämtliche Korrespondenz auf – auch E-Mails und Textnachrichten. Diese Dokumentation ist im späteren Gerichtsverfahren Gold wert und kann den Unterschied zwischen Erfolg und Scheitern der Klage ausmachen.
Ordnungsgemäße Kündigung als Grundvoraussetzung
Die Kündigung ist das Fundament jeder Räumungsklage. Ohne wirksame Kündigung keine Räumung – so einfach ist die Rechnung. Doch gerade hier passieren die meisten Fehler, die später im Verfahren zum Verhängnis werden. Eine formunwirksame Kündigung lässt sich im Nachhinein nicht heilen; der Vermieter muss von vorne beginnen.
Das Mietrecht stellt strenge Anforderungen an Form und Inhalt einer Kündigung. Diese Formvorschriften dienen dem Schutz des Mieters und werden von den Gerichten penibel geprüft. Selbst erfahrene Vermieter unterschätzen häufig die Komplexität einer rechtssicheren Kündigungserklärung.
Zwingende Formvorschriften beachten
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen. Das bedeutet: eigenhändige Unterschrift auf Papier, keine E-Mail, keine SMS, kein Fax. Bei mehreren Vermietern müssen alle unterschreiben; bei mehreren Mietern muss die Kündigung an alle adressiert sein. Ein häufiger Fehler ist die Kündigung nur an den Hauptmieter, obwohl der Partner ebenfalls im Vertrag steht.
Die Kündigung muss dem Mieter auch tatsächlich zugehen. Der sichere Weg ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder der Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt des Schreibens kennt. Ein Einschreiben mit Rückschein bietet keine absolute Sicherheit, da der Mieter die Annahme verweigern kann. Der Zugang muss im Streitfall bewiesen werden können.
Fristlose versus ordentliche Kündigung
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen empfiehlt sich die Kombination aus fristloser und hilfsweise ordentlicher Kündigung in einem Schreiben. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort, setzt aber einen wichtigen Grund voraus. Wird dieser im Prozess nicht anerkannt, greift die ordentliche Kündigung mit ihren gesetzlichen Fristen als Absicherung.
Die ordentliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer: Bei bis zu fünf Jahren beträgt sie drei Monate, bei fünf bis acht Jahren sechs Monate und bei mehr als acht Jahren neun Monate. Diese Fristen sind Mindestfristen und können vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters verkürzt werden.
Beispiel: Doppelte Kündigung als Absicherung
Ein Vermieter kündigt wegen Mietrückständen von drei Monatsmieten fristlos. Im Prozess stellt sich heraus, dass der Mieter einen Tag vor Zugang der Kündigung eine Teilzahlung geleistet hat, wodurch der Rückstand unter zwei Monatsmieten sank. Die fristlose Kündigung ist unwirksam. Da der Vermieter jedoch hilfsweise auch ordentlich gekündigt hatte, wird das Mietverhältnis zumindest zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet – die Räumungsklage hat dennoch Erfolg, wenn auch verzögert.
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen – etwa Lärmbelästigung, Verstöße gegen die Hausordnung oder unerlaubte Tierhaltung – ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich. Die Abmahnung gibt dem Mieter die Chance, sein Verhalten zu ändern. Erst wenn er trotz Abmahnung erneut verstößt, ist die Kündigung gerechtfertigt.
Bei Zahlungsverzug im kündigungsrelevanten Umfang ist hingegen keine Abmahnung notwendig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Mieter seine Zahlungspflicht kennt und eine Mahnung überflüssig ist. Dennoch kann eine vorherige schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung im Prozess die Position des Vermieters stärken.
Ablauf des Räumungsklage-Verfahrens
Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und der Mieter zeigt keine Anstalten auszuziehen, bleibt nur der Gang zum Gericht. Das Räumungsklageverfahren folgt einem festen Ablauf, den Vermieter kennen sollten. Die Kenntnis der einzelnen Schritte hilft, realistische Erwartungen zu entwickeln und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Mietwohnung befindet. Diese ausschließliche Zuständigkeit gilt unabhängig vom Streitwert. Räumungssachen haben bei den Gerichten grundsätzlich Vorrang vor anderen Verfahren – dennoch sind die Wartezeiten oft erheblich.
Klageerhebung und Zustellung
Die Räumungsklage wird durch Einreichung einer Klageschrift beim zuständigen Amtsgericht erhoben. Die Klageschrift muss neben den Angaben zu den Parteien und zum Mietobjekt auch den Klageantrag und eine ausführliche Begründung enthalten. Alle relevanten Beweismittel – Mietvertrag, Kündigungsschreiben, Zahlungsbelege, Mahnungen – sollten als Anlagen beigefügt werden.
Nach Eingang prüft das Gericht die formellen Voraussetzungen und stellt die Klage dem Mieter zu. Dieser erhält eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme, in der Regel zwei bis vier Wochen. Viele Mieter ignorieren diese Frist, was zu einem Versäumnisurteil führen kann – ein schneller Erfolg für den Vermieter.
Die Gerichtsverhandlung
Verteidigt sich der Mieter gegen die Klage, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. In der Verhandlung trägt zunächst der Vermieter seine Position vor, dann der Mieter. Das Gericht kann Fragen stellen und auf Bedenken hinweisen. Häufig schlägt der Richter einen Vergleich vor – etwa einen Räumungsvergleich mit verlängerter Auszugsfrist.
Ist der Sachverhalt streitig, folgt eine Beweisaufnahme. Zeugen werden vernommen, Urkunden vorgelegt, gegebenenfalls Sachverständige hinzugezogen. Diese Phase kann mehrere Verhandlungstermine erfordern und das Verfahren erheblich verlängern. Am Ende entscheidet das Gericht durch Urteil.
Checkliste: Unterlagen für die Räumungsklage
- Vollständiger Mietvertrag mit allen Nachträgen und Anlagen
- Kündigungsschreiben mit Zustellnachweis (Zeugenerklärung, Einschreibebeleg)
- Nachweis über Mietrückstände (Kontoauszüge, Buchhaltungsunterlagen)
- Abmahnungen mit Zustellnachweis (falls vorhanden)
- Dokumentation von Vertragsverletzungen (Fotos, Protokolle, Zeugenaussagen)
- Schriftverkehr mit dem Mieter (Mahnungen, Aufforderungen)
Urteil und mögliche Rechtsmittel
Das Räumungsurteil verurteilt den Mieter zur Herausgabe der Wohnung und setzt eine Räumungsfrist. Diese beträgt üblicherweise zwei bis vier Wochen, kann aber auch länger sein. Gegen das Urteil kann der Mieter Berufung einlegen, wenn der Streitwert über 600 Euro liegt. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des vollständig begründeten Urteils.
Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil kann der Mieter noch einen Räumungsschutzantrag stellen. Dieser hemmt die Vollstreckung vorübergehend, wenn dem Mieter eine unzumutbare Härte droht – etwa bei schwerer Krankheit, hohem Alter oder wenn keine Ersatzwohnung gefunden werden kann.
Kosten einer Räumungsklage für Vermieter
Die finanziellen Belastungen einer Räumungsklage werden von vielen Vermietern unterschätzt. Neben den offensichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten fallen weitere Ausgaben an, die sich schnell summieren. Eine realistische Kostenkalkulation ist essentiell, um böse Überraschungen zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens einschätzen zu können.
Grundsätzlich trägt der Verlierer des Prozesses die Kosten. Bei einem Obsiegen des Vermieters muss also der Mieter zahlen. Doch hier liegt das Problem: Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können, haben meist auch kein Geld für die Prozesskosten. Der Vermieter bleibt dann auf seinen Kosten sitzen, selbst wenn er den Prozess gewinnt.
Gerichtskosten und Streitwertberechnung
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Bei Räumungsklagen wird dieser aus der Jahresnettokaltmiete berechnet. Bei einer monatlichen Nettokaltmiete von 800 Euro ergibt sich ein Streitwert von 9.600 Euro. Die Gerichtsgebühren für diesen Streitwert betragen mehrere hundert Euro, zuzüglich Auslagen für Zustellungen und eventuelle Beweisaufnahmen.
Werden neben der Räumung auch rückständige Mieten eingeklagt, erhöht sich der Streitwert entsprechend. Eine Kombination beider Ansprüche in einer Klage ist möglich und oft sinnvoll, da so nur ein Verfahren geführt werden muss. Allerdings steigen damit auch die Kostenrisiken.
Anwaltskosten und Rechtsschutzversicherung
Die Anwaltsgebühren werden ebenfalls nach dem Streitwert berechnet und übersteigen die Gerichtskosten deutlich. Hinzu kommen Auslagen für Kopien, Porto und Kommunikation. Bei einem längeren Verfahren mit mehreren Verhandlungsterminen können sich die Anwaltskosten weiter erhöhen.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt Mietrechtsstreitigkeiten in der Regel ab, sofern sie vor dem Schadensfall abgeschlossen wurde. Allerdings gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten. Vermieter sollten die Versicherungsbedingungen genau prüfen, da manche Policen Räumungsklagen ausschließen oder nur eingeschränkt abdecken.
Praxis-Tipp: Kostenvorschuss sichern
Fordern Sie vor Klageerhebung vom Mieter schriftlich die Zahlung der Rückstände unter Fristsetzung und Androhung der Klage. Weisen Sie darauf hin, dass im Falle einer Klage weitere Kosten entstehen, die der Mieter zu tragen hat. Manchmal bewirkt allein diese Ankündigung eine Zahlung oder einen freiwilligen Auszug.
Wie lange dauert eine Räumungsklage
Zeit ist bei Räumungsklagen ein kritischer Faktor. Jeden Monat, den der Mieter länger in der Wohnung bleibt, entgehen dem Vermieter Mieteinnahmen – bei einem zahlungsunwilligen Mieter oft unwiederbringlich. Die Gesamtdauer hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich schwer vorhersagen.
Vom Einreichen der Klage bis zum rechtskräftigen Urteil vergehen in der Regel mehrere Monate. Hinzu kommt die Zeit für die anschließende Zwangsräumung. In komplexen Fällen oder bei überlasteten Gerichten kann das gesamte Verfahren deutlich länger dauern. Vermieter müssen sich auf einen Marathon einstellen, nicht auf einen Sprint.
Einflussfaktoren auf die Verfahrensdauer
Die Auslastung des zuständigen Amtsgerichts spielt eine entscheidende Rolle. In Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sind die Gerichte oft überlastet, Termine werden erst nach Monaten vergeben. Auf dem Land geht es meist schneller. Ein verteidigender Mieter verlängert das Verfahren zwangsläufig, da mehrere Verhandlungstermine notwendig werden.
Auch das Verhalten der Parteien beeinflusst die Dauer. Fristverlängerungsanträge, Beweisanträge und Vergleichsverhandlungen können das Verfahren in die Länge ziehen. Umgekehrt beschleunigt ein gut vorbereiteter Kläger das Verfahren: Vollständige Unterlagen, präzise Anträge und klare Beweisangebote vermeiden Nachfragen und Verzögerungen.
Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung
Das Gesetz sieht vor, dass Räumungssachen vorrangig und beschleunigt zu behandeln sind. Vermieter können auf diese Regelung hinweisen und eine zügige Terminierung beantragen. In eiligen Fällen kommt auch eine einstweilige Verfügung in Betracht, die jedoch hohe Voraussetzungen hat und nur in Ausnahmefällen erfolgreich ist.
Eine weitere Beschleunigungsmöglichkeit bietet das schriftliche Vorverfahren. Reagiert der Mieter nicht auf die Klageschrift, kann der Vermieter ein Versäumnisurteil beantragen, ohne dass ein Termin stattfindet. Dies spart mehrere Wochen und funktioniert überraschend oft, da viele Mieter die Klage ignorieren.
Beispiel: Zeitlicher Ablauf einer Räumungsklage
Ein Vermieter reicht am 15. Januar die Räumungsklage ein. Die Zustellung an den Mieter erfolgt am 1. Februar. Der Mieter verteidigt sich nicht, sodass am 15. März ein Versäumnisurteil ergeht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird das Urteil am 15. April rechtskräftig. Die Zwangsräumung kann erst nach Ablauf der im Urteil genannten Räumungsfrist beantragt werden. Der Gerichtsvollzieher setzt die Räumung für den 1. Juni an. Gesamtdauer: knapp fünf Monate – und das im günstigsten Fall ohne Gegenwehr des Mieters.
Vollstreckung des Räumungsurteils
Mit dem Räumungsurteil in der Hand ist der Kampf noch nicht gewonnen. Verlässt der Mieter die Wohnung nicht freiwillig, muss das Urteil zwangsweise durchgesetzt werden. Die Vollstreckung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher und folgt eigenen Regeln und Fristen. Dieser letzte Schritt ist oft der teuerste und nervenaufreibendste.
Der Vermieter kann die Vollstreckung erst einleiten, wenn das Urteil rechtskräftig ist und die im Urteil genannte Räumungsfrist abgelaufen ist. Er muss beim zuständigen Gerichtsvollzieher einen Räumungsauftrag stellen und einen Kostenvorschuss zahlen. Der Gerichtsvollzieher setzt dann einen Räumungstermin fest.
Der Ablauf einer Zwangsräumung
Am Räumungstag erscheint der Gerichtsvollzieher mit einem Schlüsseldienst und gegebenenfalls der Polizei an der Wohnung. Die Wohnung wird geöffnet, der Mieter muss das Objekt verlassen. Bewegliche Gegenstände des Mieters werden erfasst und entweder an ihn herausgegeben oder eingelagert. Der Vermieter erhält die Schlüssel und die Besitzübergabe wird protokolliert.
Die Kosten der Zwangsräumung sind erheblich. Neben den Gebühren des Gerichtsvollziehers fallen Kosten für den Schlüsseldienst, eventuelle Polizeieinsätze, Spediteure für den Abtransport der Möbel und die Einlagerung der Gegenstände an. Bei einer möblierten Wohnung oder bei einem Messie-Haushalt können die Räumungskosten schnell vierstellige Beträge erreichen.
Die Berliner Räumung als Kostenersparnis
Eine kostengünstigere Alternative zur klassischen Räumung ist die sogenannte Berliner Räumung. Dabei beschränkt sich die Vollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung; die beweglichen Gegenstände des Mieters verbleiben zunächst in der Wohnung. Der Vermieter übt an ihnen ein Vermieterpfandrecht aus und muss sie nicht sofort entfernen und einlagern.
Die Berliner Räumung spart erhebliche Kosten für Spediteur und Einlagerung. Der Vermieter muss die Gegenstände jedoch sorgfältig dokumentieren und mindestens einen Monat aufbewahren, bevor er sie verwerten oder entsorgen darf. Diese Variante eignet sich besonders, wenn der Mieter offensichtlich zahlungsunfähig ist und eine Kostenerstattung nicht zu erwarten ist.
Checkliste: Vorbereitung der Zwangsräumung
- Vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils beim Gericht beantragen
- Räumungsauftrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen
- Kostenvorschuss für die Räumung zahlen
- Schlüsseldienst und gegebenenfalls Spedition beauftragen
- Lagerraum für zurückgelassene Gegenstände organisieren (bei klassischer Räumung)
- Dokumentation aller zurückgelassenen Gegenstände vorbereiten (bei Berliner Räumung)
Alternativen zur Räumungsklage
Bevor der teure und langwierige Weg über das Gericht beschritten wird, lohnt sich ein Blick auf mögliche Alternativen. In vielen Fällen lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, die für beide Seiten günstiger ist. Der Gang zum Gericht sollte immer die letzte Option sein – nicht die erste.
Auch wenn die Emotionen hochkochen, ist ein kühler Kopf gefragt. Eine sachliche Analyse der Situation zeigt oft Wege auf, die schneller und günstiger zum Ziel führen. Die eingesparten Kosten und Nerven können erheblich sein.
Die Aufhebungsvereinbarung
Eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags vermeidet alle Risiken und Kosten eines Gerichtsverfahrens. Der Vermieter bietet dem Mieter an, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Datum zu beenden und verzichtet im Gegenzug auf einen Teil der Forderungen oder zahlt eine Umzugsprämie. Dies mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, rechnet sich aber oft.
Die Abwägung ist einfach: Mehrere Monate Mietausfall plus Prozesskosten plus Räumungskosten – oder eine einmalige Zahlung und die Wohnung ist frei. Viele Mieter, die ohnehin nicht zahlen können, sind für solche Angebote empfänglich, da sie selbst einen teuren Rechtsstreit vermeiden und sich eine neue Wohnung leisten können.
Praxis-Tipp: Aufhebungsvereinbarung richtig gestalten
Lassen Sie die Aufhebungsvereinbarung von einem Notar beurkunden und nehmen Sie eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung auf. So haben Sie im Falle der Nichteinhaltung durch den Mieter sofort einen vollstreckbaren Titel, ohne erneut klagen zu müssen. Die Notarkosten sind gut investiert.
Einschaltung von Mietervereinen und Mediation
Ist der Mieter Mitglied in einem Mieterverein, kann dieser als Vermittler fungieren. Die Berater der Mietervereine kennen die Rechtslage und können dem Mieter realistisch einschätzen, wie seine Chancen stehen. Oft raten sie bei aussichtsloser Lage zu einer einvernehmlichen Lösung.
Auch professionelle Mediatoren können helfen, festgefahrene Situationen zu lösen. In der Mediation erarbeiten beide Parteien gemeinsam eine Lösung, die für beide akzeptabel ist. Die Kosten einer Mediation sind überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens.
Häufige Fehler bei der Räumungsklage vermeiden
Die Räumungsklage ist ein komplexes Verfahren mit vielen Fallstricken. Selbst kleine Fehler können weitreichende Konsequenzen haben – von der Abweisung der Klage bis hin zur Kostentragungspflicht des Vermieters. Wer die typischen Fehler kennt, kann sie vermeiden und seine Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
Die meisten Fehler passieren nicht aus Unwissenheit, sondern aus Ungeduld oder Nachlässigkeit. In der verständlichen Verärgerung über den zahlungsunwilligen Mieter werden wichtige Schritte übersprungen oder unsauber ausgeführt. Diese Fehler rächen sich spätestens vor Gericht.
Formfehler bei der Kündigung
Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist eine formunwirksame Kündigung. Fehlende Unterschriften, unvollständige Angaben zu den Kündigungsgründen bei ordentlicher Kündigung oder das Versäumnis, alle Mieter anzuschreiben, machen die Kündigung unwirksam. Die gesamte Räumungsklage scheitert dann an dieser ersten Hürde.
Ebenso problematisch ist der fehlende Zugangsnachweis. Wer die Kündigung einfach in den Briefkasten wirft, kann im Zweifel nicht beweisen, dass und wann sie zugegangen ist. Der Mieter behauptet dann einfach, er habe nichts erhalten. Ohne Beweis des Zugangs keine wirksame Kündigung – und ohne wirksame Kündigung keine Räumung.
Verfahrensfehler im Prozess
Im Gerichtsverfahren selbst gibt es weitere Fehlerquellen. Unvollständige Klageschriften führen zu Nachfragen und Verzögerungen. Fehlende Beweismittel erschweren den Nachweis der Kündigungsgründe. Versäumte Fristen können zur Zurückweisung von Vorbringen führen.
Ein unterschätzter Fehler ist die mangelnde Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung. Wer unstrukturiert vorträgt, wichtige Punkte vergisst oder auf Fragen des Gerichts keine Antwort weiß, hinterlässt einen schlechten Eindruck. Das Gericht muss den Sachverhalt verstehen können – und dafür ist der Vortrag des Klägers entscheidend.
Beispiel: Gescheiterte Räumungsklage wegen Formfehler
Ein Vermieter kündigte seinem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos und erhob anschließend Räumungsklage. Die Kündigung war jedoch nur an den im Mietvertrag genannten Hauptmieter adressiert, obwohl dessen Ehefrau als weitere Mieterin im Vertrag stand. Das Gericht wies die Klage ab, da die Kündigung gegenüber der Ehefrau nicht ausgesprochen worden war und das Mietverhältnis daher fortbestand. Der Vermieter musste die Kosten des Verfahrens tragen und den gesamten Prozess neu beginnen.
Emotionale Fehler vermeiden
Vermieter, die sich von ihrem Ärger leiten lassen, begehen oft Fehler, die ihre Position schwächen. Selbsthilfe ist streng verboten: Wer die Schlösser austauscht, dem Mieter den Strom abstellt oder seine Sachen vor die Tür stellt, macht sich strafbar und schadensersatzpflichtig. Der Mieter kann dann Gegenansprüche geltend machen, die das Räumungsverfahren torpedieren.
Auch aggressive Kommunikation schadet mehr als sie nützt. Drohungen, Beleidigungen oder Schikanen dokumentiert der Mieter und legt sie dem Gericht vor. Der Vermieter erscheint dann nicht als Opfer eines vertragsbrüchigen Mieters, sondern als übel gelaunter Verfolger. Sachlichkeit und Dokumentation sind die besseren Waffen.
Die Räumungsklage ist ein mächtiges Instrument zur Durchsetzung von Vermieterrechten, aber sie ist kein Selbstläufer. Gründliche Vorbereitung, saubere Dokumentation und ein langer Atem sind die Voraussetzungen für den Erfolg. Wer diese Grundsätze beherzigt und die typischen Fehler vermeidet, hat gute Chancen, sein Ziel zu erreichen – auch wenn der Weg dorthin lang und steinig sein kann.
